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Gast

Reihenbungalow verkaufen

2 zusammengebaute Bungalow. Der vordere steht zum Verkauf an. Probleme: 1.Die Versorgungsleitungen sind getrennt, aber in einem Kellerraum untergebracht 2. Der potentielle Käufer will/muss das zugehörige Grundstück mitkaufen. Wer zahlt die Vermessungskosten? 3. Welche Fallstricke, die evt. Grund zu späteren Streitigkeiten sind, sind in einem notariellen Vertrag zu beachten?
Frage Nummer 90914

Antworten (2)
hphersel
Was mir spontan dzu einfällt:
1) Was für Vermessungskosten? Das Grunstück ist doch schon vermessen. Für einen Verkauf muss es meines Wissens nicht erneut vermessen werden.
2) Der Eigentümer des hinteren (!) Grundstückes sollte sich im Grundbucheintrag des Vorderen Grundstückes unter Umständen ein Wegerecht eintragen lassen, damit er zu seiner Immobilie gelangen kann.
3) Wem gehört der Keller? Wann und wie kann/darf ihn der andere Eigentümer betreten?
micle
Jeder Notar, der für den Vertragsabschluß ohnehin erforderlich ist, kann dir die erforderlichen Dienstbarkeiten und Leitungsrechte wia auch deine Fragen zu etwaigen Vermessungskosten erläutern und die entsprechende Formulierungen in einen Vertrag aufnehmen.