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Gast

Rente im Gefängnis

Wenn ein zu lebenslänglich verurteilter seinen Rentenbeginn im Gefängnis hat, bekommt er diese dann in voller Höhe ausgezahlt, und steht sie zu seiner freien Verfügung? Oder werden Prozesskosten, eventuelle Schadensleistungen von der Rente abgezogen? Oder bekommt er nur einen Teilbetrag ausgezahlt, und die Restsumme bei der Entlassung?
Frage Nummer 29466

Antworten (6)
Yasser
Von der Rente werden Unterhaltskosten abgezogen. Ausgezahlt wird gar nichts , weil es kein Geld im Knast gibt. esgibt eine Einkaufspauschale pro Monat mehr nicht. da ein Lebenslänglicher wahrscheinlich arbeiten wird, erarbeitet er sich so die Pauschale.
bh_roth
Ganz sicher ist, dass Schadenersatzzahlungen, Prozesskosten und Ähnliches von deinen laufenden Einkünften abgezogen werden. Bei einer lebenslangen Strafe kannst du bei den Prozesskosten locker vom mittleren 5-stelligen Bereich ausgehen. Bei der Rente weiß ich es nicht, beziehst du aber eine Pension, d.h. der Staat zahlt deine Rente, kann es sogar sein, dass du durch die Verurteilung deine Pensionsansprüche ganz verlierst, oder die Pension wird als Strafmassnahme gekürzt. Du kannst dich da auch nicht darauf berufen, dass Doppelbestrafung verboten ist.
bh_roth
@yasser, deine Aussage, dass es im Knast kein Geld gibt, ist nicht richtig. Es kann ja niemand zum Arbeiten gezwungen werden. damit hätte derjenige ja auch keine Einkünfte. Richtig ist, dass der Gefangene kein Bargeld in die Hand bekommt – aus verständlichen Gründen. Die Angehörigen können aber auf ein Konto, welches der Gefangene automatisch hat, wovon er z.B. seinen geliehenen Fernsehapparat bezahlt, regelmäßig Geld einzahlen. Über dieses Geld kann er dann verfügen, z.B. für Einkäufe im knasteigenen Shop oder um sich dafür Rasierapparat oder Fernseher oder ähnliches zu kaufen.
Yasser
Das stimmt, aber nicht unbegrenzt. Wenn ich 200 € einzahle, dann darf derjenige für soviel Geld einkaufen, wie es von Knast zu Knast üblich ist. Ich weiß das sehr genau
khs44
Scheinen hier alles Knastbrüder zu sein. Ich weiß das nämlich NICHT!!
Die Frage an die Rentenversicherung zu stellen, wäre eine Möglichkeit!!
MarthaMuse
Ysser, arbeiten muss einer, der Rente bezieht, in der Haft nicht mehr; wäre er arbeitsfähig, würde er keine Rente bekommen. Aber ein Häftling muss von seinem Geld auch durchaus den Haftaufenthalt bezahlen, neben den Prozesskosten.

Also wird er tatsächlich nur das JVA-übliche Taschengeld haben.