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Gast

Samstagsjob

Hallo,
meine Tochter arbeitet seid letztem Jahr gelegentlich Samstags 6-7 Stunden auf dem Markt, sie bekommt pro Stunde 10 € bar auf die Hand nach Feierabend. Jetzt meine Frage, ist das erlaubt und wie bekomme ich heraus, ob sie überhaupt angemeldet ist?
LG Andrea
Frage Nummer 3000292595

Antworten (5)
rayer
Und wenn Du rausgefunden hast, ob die Tochter angemeldet ist, was machst Du dann. Die Tochter melden beim Zoll wegen Schwarzarbeit?
Vandit
Das kommt darauf an, was Deine Tochter mit dem Arbeitgeber vereinbart hat. Warum fragst Du Deine Tochter nicht, ob ein Arbeitsvertrag existiert?
Die Krankenkasse wird wissen, ob Beiträge für die Tätigkeit abgeführt werden. Nur wirst Du dazu keine Auskunft bekommen, weil es Dich gar nichts angeht.
ingSND
Die Krankenkasse weiß da gar nichts, das läuft, wenn überhaupt, über die Minijob-Zentrale. Und Mama bekommt Auskunft, wenn die Tochter minderjährig ist.
Wovon ich übrigens ausgehe.
Aber was diskutieren wir hier eigentlich über Arbeitsvertrag, Anmeldung, Beiträge?
Die Beschreibung ist wahrscheinlich absolut vollständig: die Tochter arbeitet ein paar Stunden und bekommt 10€/h. Aus.
Das läuft unter Schwarzarbeit, ist selbstverständlich nicht erlaubt, aber es ist unter Jugendlichen und auf dem Markt durchaus gang und gäbe.
rayer
Psst ing.
Das ist ein Geheimnis. Das wissen nur Menschen, die schon in der Schule oder Studium ihren Hintern bewegt haben, um Kohle zu verdienen. Der Rest beklagt sich lieber über das leistungslose Bürgergeld.
Ich hatte nicht umsonst die Schwarzarbeit ins Spiel gebracht. Nicht nur der, der zahlt ist da im Feuer, auch der, der nimmt.
Stollenhutze
Bei Schwarzarbeit gilt doch sicher auch der Mindestlohn, ich würde das mal beim Zoll erfragen.