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Gast

Schlösser nach Auszug austauschen

Mein Bruder trennt sich, seine Frau will nächste Woche mit ihrer Tochter, die nicht von ihm ist, ausziehen in eine andere Wohnung.
Darf mein Bruder dann die Schlösser austauschen?
Er gewährt ihr noch nachträglich Zugang zu ihren restlichen Sachen, aber nur unter Aufsicht.
Das Haus gehört unserem Vater und mein Bruder hat mit seiner Frau und ihren Kindern mietfrei drin gewohnt.
Sie sagte nämlich zu ihm, wag dir die Schlösser auszutauschen.
Sie kommt sonst mit Polizei und Schlüsseldienst..
Solange sie offiziell noch unter der Adresse gemeldet ist, dürfte er keine Schlüssel austauschen.
Stimmt das? Darf sie das?
Zählt als Auszug, mit Bett und Tisch?
Oder darf sie Schlüssel behalten, bis sie sich in der neuen Wohnung umgemeldet hat?
Danke für die Hilfe!
Frage Nummer 3000119228

Antworten (4)
dschinn
>mit ihrer Tochter, die nicht von ihm ist,

Was bist du denn für einer?
Sowas kann ich echt leiden.
Anzeige ist raus!
elfigy
Solange sie da gemeldet ist und diese Adresse in ihrem Ausweis steht, kann sie einen Schlüsseldienst beauftragen.
Sie hat allerdings auch die Pflicht, sich schnellstmöglich umzumelden. Wenn sie das hinauszögert, kann Ihr Bruder sie auch abmelden.
Wenn sie ausgezogen ist, würde ich es einfach drauf ankommen lassen und das Schloß austauschen. Ich glaube nicht, dass sie ihre Drohung umsetzt, sie müßte sich schon fragen lassen, was sie da wollte, wenn sie einen neuen Wohnsitz hat.

@dschinn, ich kann grad nicht nachvollziehen, was dich daran so aufregt. Gast teilt nur mit, dass der Bruder nicht sein eigenes Kind auszusperren gedenkt. Für das Kind seiner Frau ist er nicht verantwortlich und nicht unterhaltspflichtig.
wokk
Jetzt bin ich doch wirklich überrascht dass du übersehen hast, dass hier Werbung unerwünscht ist.
Nun jetzt habe ich dich erst mal gemeldet . . .
Skorti
... und schnell ist die Antwort gelöscht worden.
Das ist manchmal richtig schön.
Wenn man Werbung oder beleidigende Fragen oder Antworten meldet verschwinden die manchmal richtig flott.