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Gast

Sind Radfahrer Verkehrsteilnehmer?

Falls ja, warum gelten für diese nicht die gleichen Bedingungen wie für Aurofahrer?

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Frage Nummer 3000046599

Antworten (19)
Dorfdepp
Es gibt im Verkehrsrecht den Begriff der allgemeinen Betriebsgefahr. Das bedeutet, dass ein Auto mehr Schaden als ein Fahrrad anrichten kann. Daher die Ungleichheit.
Dorfdepp
Ich setze noch einen drauf: Solange Autos nicht aus dem Verkehr gebannt werden, besteht immer Gefahr.
Cordelier
Das Ordnungsamt bei uns in MS hat mit als erste Stadt ein Fahhradfahrverbot für Wiederholungstäter erlassen, und es sind schon einige zu Fuß unterwegs.
Jeder, oder auch nicht, weiß das die Polizei bei uns auf alkohlisierte Fahrradfahrer scharf ist und wer dann noch gerade in der Innenstadt knülle fährt, dem ist nicht mehr zu helfen. Und es werden einige, gerade die Studenten mit mehr als 1,6 Promille jedes WE erwischt.
Dorfdepp
verbannt
Dorfdepp
Dann kann das absolute Alkoholverbot für Fußgänger nicht mehr weit sein.
Cordelier
Dorfdepp, das wird der nächste Schritt sein.
Gast
in793, auch für Berufskraftfahrer ist die 0,5 Promille-Grenze gültig. Andere Regelungen betreffen hier das berufliche Alkoholverbot, was ich auch für sehr vernüftig halte.
micle
Ja, das sind sie eindeutig, wenn Sie im öffentlichen Raum mit den Fahrrad unterwegs sind.
Auch Fußgänger können Verkehrsteilnehmer sein, soll der Gesetztgeber die, wenn sie angetrunken nach Hause gehen, pauschal so reglementieren, wie alkoholisierte Autofahrer?
Gast
@ing - "... es gibt auch verschiedene Promillegrenzen innerhalb der Gruppe der Kraftfahrer: Fahrer von Linienbussen und Gefahrguttransporten haben eine 0-Promille-Grenze."
Gast
@miele, lassen wir die Fußgänger mal außen vor. Ich plädiere für 0,0 Promille im Straßenverkehr!
Dorfdepp
@ chester
Mir machen die Idioten, die jedem alles verbieten wollen, mehr Sorge. Ich möchte es nicht missen, mittags oder abends in einem Restaurant ein Glas Bier oder Wein zum Essen zu trinken (mehr ist es nicht), ohne dafür kriminalisiert zu werden.
Gast
Ich bleibe bei meiner Meinung und hoffe du kommst nie in die Situation, deine ein oder zwei Gläser schwer zu bereuen!
Dorfdepp
Ich habe schon einmal nach einem Restaurantbesuch gepustet, und nichts ist passiert. Was sollte ich bereuen?
Gast
Du hast mich nicht verstanden und das scheint ein Problem darzustellen. Es hat für mich keinen Sinn, sich mit dir weiter über diese Thematik zu unterhalten. Fahre weiter und mit ruhigem Gewissen mit Alkohol im Blut, auch wenn es nur sehr wenig ist!
elfigy
Ich glaube, das Problem sind eher die Leute, die mit Sprüchen wie "auf einem Bein kann man nicht stehen" u.ä. es nicht bei dem einen Glas belassen. Auf Feiern habe ich schon von den abenteuerlichsten Alkoholmengen gehört, die man angeblich trinken kann. Da werden Berechnungen mit Gewicht, Zeit und Alkoholmenge angestellt, die nur ein Ziel haben: mehr zu trinken, als erlaubt und der Fahrtüchtigkeit zuträglich ist. Das sind die Idioten. Wegen denen wird verboten. Es ist hier wie bei allem. Die vernünftigen und anständigen Leute müssen sich wegen den Idioten reglementieren lassen. Ich glaube nicht, daß nach einem Glas Wein zu einem guten Essen meine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Dennoch bin ich auch für die 0,00 Regelung wegen s.o. , auch wenn ich dieses Glas Wein schätze.
Dorfdepp
Selbst der von mir wenig geschätzte Wolfgang Schäuble hat sich dafür eingesetzt, dass ein Autofahrer sein "Viertele" trinken darf. Wer sich nicht an die 0,5 Promille-Grenze hält, tut es auch nicht bei der 0,0-Grenze.
hphersel
Chestzer, bei der Nullpromillegrenze gibt es abseits vom Bier- oder Weingenuss noch ein anderes Problem: es gibt viele Medikamente, die in Tropfen- oder Sirupform eingenommen werden müssen und die auch einen gewissen Alkoholanteil haben. Bei einer Nullpomillegrenze düftest Du teilweise nach einem ganz banalen Hustensaft nicht mehr autofahren. Das geht praktisch einfach an jeder Lebenswirklichkeit vorbei.
elfigy
Lieber hp. Ist das überhaupt meßbar? Ein paar Tropfen oder ein Löffel Hustensaft ?
In Schweden und Polen gilt 0,2, das würde das auch abdecken, falls es meßbar ist.