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nungenung

sozialamt verlangt die kündigung meines befristeten mietvertrages

ich habe 2012 einen 3-jahres-mietvertrag abgeschlossen. nun bekomme ich rente. leider reicht das geld nicht aus, so dass ich eine aufstockung durch grundsicherung (sozialhilfe) bekomme .das amt verlangt von mir, dass ich zum 01.08.2014 ausziehen muss, da die kaltmiete zu hoch ist. ist dies ein kündigungsgrund? habe ich eine chance aus dem vertrag raus zu kommen? mein vermieter besteht, trotzdem ich ihm die situation geschildert habe, auf das mietverhältnis bis zum 30.06.2015.
Frage Nummer 88714

Antworten (7)
Sockenpuppe
Selber schuld!
Wie kann man denn einen 3-Jahres-Vertrag unterschreiben, ohne über die Finanzierung nachzudenken?
Ach ich vergas:
Die Rente kommt ja immer so plötzlich! Da wacht man früh auf und plötzlich fällt einem siedendheiß ein: Scheiße! Ich muss ja gar nicht zur Arbeit! Ich bin ja seit heute Rentner!
micle
Das Amt handelt im Sinne des Staates (und damit der Steuerzahler) wenn es Zuzahlungen für eine zu große Wohnung oder eine zu hohe Miete ablehnt.
Das ist völlig unabhängig von einem zwischen Mieter und Vermieter bereits bestehendem Mietvertrag, daher auch kein Grund für eine außerorderdentliche Kündigung des Mietverhältnisses.
Wenn du nicht ausziehst, bekommst du keine oder weniger Grundsicherung.
Sockenpuppe
Keliner Scherz am Rande! Aber schön, dass du es gemerkt hast!
nungenung
Liebe Sockenpuppe, vielen Dank für deine Vorwürfe. Ich konnte NICHT wissen, dass ich verrentet werde. Ich hatte einen Unfall und kann jetzt wegen voller Erwerbsunfähigkeit nicht mehr arbeiten. Tja, dumm war ich vielleicht, dass ich so einen Vertrag unterschrieben habe aber mit 42 rechnet man nicht mit schweren Krankheiten, die eine Rente zur Folge haben
Bester
Selbstverständlich mußt Du nicht ausziehen. Dir werden jedoch nur Mietkosten anerkannt, die amtskonform sind. Den übersteigenden Rest mußt Du eben selber tragen.
Opal
Jepp, da muß ich Bester doch heute mal zustimmen. *Grummel*. Du hast eine Grundsicherung, Rente + Aufstockung und was du damit machst kann dem Amt egal sein. Wenn du draufzahlst haste halt weniger für deinen Lebensunterhalt.
Meyerhuber
Lieber Fragesteller, das Sozialamt verlangt sicherlich nicht von Ihnen, dass Sie Ihren Mietvertrag kündigen, denn das wäre ja nicht rechtens. Das Sozialamt kann aber sehr wohl nicht Ihre komplett bezahlen, das sollten Sie aber selbst wissen. Der Vermieter macht nichts unrechtens, erhat einen gültigen Vertrag mit Ihnen, Ihre persönlichen Umstände sind nicht Vertragsgegenstand.