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Gast

Steht im Grundgesetz, dass die Besatzungskosten der USA von Deutschland gezahlt werden müssen?

Steht im Grundgesetz, dass die Besatzungskosten der USA von Deutschland gezahlt werden müssen?
Frage Nummer 3000117136

Antworten (5)
hase caesar
wo nix besetzt ist, koennen auch keine kosten anfallen
nice try, reichsdepp
Opal_V2
Zahlen die Ossis uns Wessis etwas weil wir den Osten besetzt haben? Besetzen mussten?
elfigy
Mit Reichsdepp ist die Frage hinreichend beantwortet.
netter_fahrer
Sachte, so "Reichs...-" ist die Frage nicht.
§120 GG regelte das, nicht nur für die USA:

"Im Grundgesetz ist geregelt, dass die Besatzungskosten der westdeutschen Besatzungszonen und die Kriegsfolgelasten, die bisher von den Ländern getragen worden waren, nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom Bund übernommen werden (Art. 120 GG).

In der frühen Bundesrepublik gab es öffentliche Kritik an den Besatzungskosten. So berichtete die Illustrierte Stern Ende 1950 über die Verschwendung von Besatzungsgeldern (also Geldern, die aus deutschen Steuereinnahmen stammten). Die Zeitschrift durfte daraufhin eine Woche lang nicht erscheinen. 1950 betrugen die von der Staatskasse der jungen Bundesrepublik zu zahlenden Besatzungskosten bereits rund 4,5 Milliarden DM, was damals einer Belastung von jährlich 95,46 DM pro Kopf der westdeutschen Bevölkerung entsprach. Mit dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrages am 5. Mai 1955 wurde die Besatzung beendet und die Bundesrepublik weitgehend souverän. Damit entfielen auch die Besatzungskosten." (Wiki)
elfigy
@netter Fahrer. Ich für meinen Teil habe die Frage inhaltlich negiert und meine Antwort bezog sich auf dem Fragesteller unterstellte Motive.
Der Depp weiß die Antwort höchstwahrscheinlich, wollte es aber thematisieren (ist auch eine Unterstellung von mir)
Mir ist wichtig, dass, falls meine Unterstellungen richtig sind, er weiß, dass er ein Depp ist. So einer kann das garnicht oft genug hören oder lesen.