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Gast

Steuererklärung Beerdigungskosten

Meine Mutter ist gestorben und ich habe die Beerdigungskosten mit meiner Schwester geteilt. Nun laufen alle Rechnungen auf den Namen/Adresse meiner Schwester. Kann ich hier trotzdem meinen Anteil bei der Steuer einsetzen? Meine Schwester würde mir bestätigen, dass ich die Hälfte bezahlt habe.
Frage Nummer 85371

Antworten (1)
Flipper123
@Gast 85371: Der Hinweis von ing793 erscheint mir richtig und ist plausibel.
@Amos: Beerdigungskosten können den Nachlass mindern und damit dann evtl. die Erbschaftssteuer reduzieren.
@starmax: Wenn man sich die "außergewöhnliche Belastung" auch noch teilt, dann muss die Beerdigung schon extrem teuer sein, dass der Eigenanteil überhaupt noch überschritten wird. Keine Überschreitung, keine Entlastung bei der Steuer.
Zwei Interessante Links:
http://www.steuertipps.de/lexikon/b/beerdigungskosten
http://www.steuertipps.de/lexikon/e/erbfallkosten