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Alle Beiträge zum Thema: Pflichten

Mündliche Zusage über Teilzeit verpflichtend? Auch in corona Zeiten

Ich habe vor der corona Krise eine mündliche Zusage, Anfang März, bekommen dass ich im Juni auf 27 Stunden runtergehen darf mit entsprechender Lohnkürzung. Also von Vollzeit auf Teilzeit. Die schriftlichen Vertragsänderungen fehlen noch. Mein Wunsch war von Mittwoch bis Freitag jeweils neun Stunden zu arbeiten. Ich bin als Friseur tätig. Kann mein Arbeitgeber mir die Teilzeit jetzt verweigern? In wie weit darf er von meinem Wunsch abweichen. Also darf er auch die Stunden auf fünf Tage verteilen. ( um mich quasi zu ärgern, da ich 4 Tage am Stück frei brauche um meine Familie zu unterstützen. Das weiß er auch weil das meine Begründung war). Zur Zeit bin ich in Kurzarbeit wegen corona. Kann ich dadurch kündigen und vors Arbeitsgericht ziehen? Was würdet ihr an meiner Stelle machen, da es für mich im privaten unzumutbar ist in Vollzeit zu bleiben. Ich bin seit 7 Jahren im gleichen Betrieb, über 10 Mitarbeiter sind dort tätig. Vielen Dank für die Antwort.