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Gast

Überfahrtsrecht

Haben mieter auch überfahrtsrecht wie der Eigentümer
Frage Nummer 3000279797

Antworten (1)
micle
Nicht zwangsläufig, es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Grunddienstabarkeiten in Form von Wegerechten, Gehrechten oder Überfahrstrechten werden zunächt nur zwischen den Eigentümern der betroffenen Flurstücke vereinbart, meist um eine Erschliessung für Fußgänger oder für Fahrzeuge sicherzustellen. Das schliesst eine Nutzung für Mieter nicht per se ein.

Sollte die Fläche des Nachbargrundstücks, die über dieses Recht in Anspruch genommen wird, den einzigen Zugang und/oder die einzige Zufahrt darstellen, dann werden Mieter diese zwangsläugig nutzen müssen.

Sind Zugang / Zufahrt auf dem Grundstück auf dem sich die Vermietete Immobilie befindet sichergestellt, dann ist es möglich, dass Mieter nicht berechtigt sind, die belastete Fläche in Anspruch zu nehmen.

Weiterhin ist es möglich, dass das Überfahrtsrecht z. B. auf bestimmte Zeiten oder Anlässe (Bauarbeiten mit Fahrzeugen / Gerät, das über die Zufahrt für die Nutzer / Mieter nicht auf das Grundstück fahren kann, usw.) zu beschränken. Dann können Mieter nicht einfach darüberfahren.

Aufgrund der zu allgemein formulierten Fragestellung kann die Frage nicht erschöpfend beantwortet werden.