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Gast

Übergabe der Wohnung / Schäden

Bei Übergabe meiner Wohnung wurde festgestellt, dass ich die Türen falsch gelagert habe und diese nunmehr verzogen sind. Der Vermieter wird Firma beauftragen (Kostenvoranschlag liegt mir bsiher nicht vor). Muß er mir hier eine Nachbesserungsfrist setzen oder kann er mir diese Kosten von der Kaution abziehen (Höhe der Kosten sollte doch im Verhältnis stehen, oder?)
Wie soll ich mich verhalten? Ich habe bis heute nichts gehört, Abnahme war im Mai
Frage Nummer 20299

Antworten (6)
hphersel
Was hast Du mit den Türen gemacht, dass sie sich verziehen konnten???
Abgesehen davon: Frag einen Anwalt, der sich mit Mietrecht auskennt. Es kann sich auch lohnen, dem Mieterverein beizutreten...
SchlawinerWitzel
Der Mieterverein wird sich nicht darum kümmern. Schliesslich ist es ein bereits offenes Verfahren. In den meisten Fällen muss man erstmal mindestens drei Monate Mitglied sein. Ansonsten kämen die Leute ja immer nur wenns brennt, und der Mieterverein würde sich so nicht tragen, Man muss sich halt auch schon mal vorher mit solchen Sachen auseinandersetzen und nicht erst wenn es zu spät ist.

Davon abgesehen verziehen sich Türen nicht, es sei denn sie wurden in einem feuchten Keller gelagert.
FrauBaro
Also ich habe beste Erfahrungen mit einem Mieterverein gemacht. Und an eine Wartefrist von 3 Monaten kann ich mich nicht erinnern. Da sind immer Rechtsanwälte erreichbar, man kann telefonisch Auskunft bekommen oder einen Termin im Büro des Vereins machen. Im ersten Jahr war der Beitrag 70,00 Euro und in den Folgejahren sind es 50,00 Euro. Habe mich auch nach der erfolgreichen Klärung meiner Streitsache entschieden, drin zu bleiben und die 50,00 Euro Jahresgebühr zu blechen... Ärger kommt ja immer mal wieder vor mit den Vermietern... und man ist halt selbst kein Mietrecht-Profi... Würde ich wirklich anraten vielleicht einen Mieterverein in der Nähe anzusprechen, was es kostet und was die Konditionen sind... Good Luck!! :-)
TwingoSen
Für den Fall, dass Du eine Privathaftpflicht-Versicherung hast könnte ein solcher Schaden dann unter diese Deckung fallen, wenn Dich ein Verschulden träfe.

Ich rate, Deinen Versicherer über die Forderung zu unterrichten; auf diese Weise vermeidest Du jede Diskussion mit Deinem Vermieter.

Der Versicherer hat dann zu prüfen, ob Du für den Schaden wirklich haftest oder nicht. In ersterem Falle müsste er den Schaden übernehmen, im letzteren Falle wird er den Anspruch gegenüber dem Vermieter (als unbegründet, weil kein Verschulden und damit keine Haftung) ablehnen. Sollte der Vermieter das dann nicht akzeptieren und klagen, müsste sich Dein Versicherer auch damit auseinandersetzen - bis hin zur Gestellung und Bezahlung eines Anwaltes.



Gruß
TwingoSen
Maria1000
Tipp: Wie schon jemand schrieb: Falls due ine Privathaftpflichtversicherung hast (die einzige WIRKLICHE Versicheurn gübrigens!) melde den Schaden an diese! Damit endet für Dich danna uch die Auseinandersetzung/Korrespondenz mit Deinem Vermieter, denn die Haftpflicht bzw. deren Anwälte übernehmen danna lles! Hatte ähnlichen Fall (wo aber gar kein Schaden durch mich an der Mietsache verursacht war, aber meine Vermieterin diesen geltend machte) - als ichs der Priovathaftpflicht gemeldet hatte, die in 99,9 % der Versicherungs-Verträge "Schäden an Mietsachen mit abdeckt, zog meine Vermieterin bei deren Anwalt den Sch*anz ein und verfolgte die Sache nicht mehr weiter. :-)
Maria1000
Ergänzung: Egal ob Haftpflichtversicherung oder nicht: Du musst bei solchen Schäden immer nur den ZEITWERT(!) ersetzen, keinesfalls eine nagelneu Tür oder so!