['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> um meine Schwester auszahlen zu können, möchte ich eine hypotheke auf das haus aufnehmen. Welche voraussetzungen muss ich erfüllen? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
janoschder1.

um meine Schwester auszahlen zu können, möchte ich eine hypotheke auf das haus aufnehmen. Welche voraussetzungen muss ich erfüllen?

Es handelt sich um einen Erbfall, meine Schwester und ich sind die Erben. Ich muss
€ 125.000,-- aufbringen, um sie auszahlen zu können. Ich bin Nutznieser des Hauses; da auch meine Werkstatt und Lager mit beinhaltet sind, ist es für meine weitere Existenz wichtig, das Haus nicht verkaufen zu müssen.
Frage Nummer 53022

Antworten (1)
micle
Für die Belastung einer Immobilie mit einer Hypothek ist es Voraussetzung, daß der Schuldner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Im Erbfall hat das zuständige Amtsgericht die Erben zu den gesetzlichen Anteilen oder den in einem Testament verfügten Anteilen von Amts wegen ins Grundbuch einträgt. Dies zunächst geändert werden, hierzu ist ein notarieller Vertrag mit der Schwester notwendig. Für die Beleihung durch die Bank ist dann noch ein Wertgutachten erforderlich.
1. Wertgutachten für die Immobilie bestellen, am besten über den Gutachterausschuß der Gemeinde oder des Landkreises (kann bis zu 3-4 Monaten dauern)
2. Notariellen Erbauseinandersetungsvertrag aufsetzen lassen.
3. Wenn die Voraussetzungen nach Vertrag erfüllt sind, beleiht die Bank, bis zur Beleihungsgrenze (ca. 80% des Wertes)