['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Unterschriebene Aussage zurücknehemen | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Unterschriebene Aussage zurücknehemen

Hallo erst mal, ich bin Männlich und 18Jahre jung.

Als ich in den letzten tagen feiern war, wurde ich auf dem Heimweg niedergeschlagen und um mein Geldbeutel (mit Inhalt) beraubt... als ich zu mir kam spürte ich den Alkohol noch stark, und war bei der Kripo (Durch einen Passanten) dort konnte ich zuerst keine richtige aussage machen (wegen dem Alkohol) Nach ein paar Tagen hatte ich dann einen Termin bei der Kripo und habe meine Aussage gemacht. Was sich aber als sehr schwer herausfand da ich nur noch paar Kleinigkeiten wusste. und Unterschrieben.

Allerdings Glaubte mir der Beamte nicht, da ich nicht genau sagen konnte was und wie es dazu kamm.

Jetzt meine Frage:

Kann ich meine Aussage zurück nehmen? (Anzeige)
Da mir der ganze Stress Zuviel wird.

falls ja, welche strafen könnten auf mich zukommen ?
Frage Nummer 3000048566

Antworten (4)
biscuitdealer
Seine Aussage zurückziehen, das sollte eigentlich ohne Probleme gehen
elfigy
Strafe kommt auf dich gar keine zu, weil du das Opfer bist. Du hast Anzeige wegen Raub erstattet, die wird die Polizei auf jeden fall weiter verfolgen, weil das ein Offizialdelikt ist. Es wird so weiter nichts auf dich zukommen, es sei denn, man fasst den Täter. Dann mußt du,vor Gericht nochmal als Zeuge aussagen. Es macht nix, daß du nicht mehr viel weißt, das kommt oft vor. Was noch passieren kann ist, daß irgendwo deine Geldbörse - natürlich leer - gefunden wird. Lass es einfach wie es ist, den Stress hast du schon hinter dir.
rudixxx
Meine Güte, elfigy, welch ein Unsinn. Wer eine Straftat vortäuscht, muss immer mit einer Bestrafung rechnen.
umjo
So, so, rudixxx, Du scheinst §145d StgB ja intensiv studiert zu haben!
Somit verbreitest Du 'wider besseres Wissen' Unsinn.
Ist allerdings nicht strafbar...