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Gast

Urlaubsentgeld

Hallöchen in die Runde. Ich kündige nach der 2-jähriger Elternzeit im Betrieb. Mir steht ein jahresurlaub von 27 Tagen zu. Mein Chef hat keine 1/12 Kürzung ausgesprochen. Kann mir einer sagen wie ich das Entgelt berechne jetzt?
Frage Nummer 3000203207

Antworten (8)
ingSND
Er braucht sie nicht "auszusprechen" - das Gesetz sieht keine vorherige Ankündigung vor.
Er kann das einfach tun. Die Berechnung des Entgeltes ist daher sehr einfach: "Null"

Die Formulierung "kann" im Gesetzestext bezieht sich nach meinem Verständnis auf die Fälle, in denen während der Mutterschaft Teilzeit gearbeitet wird oder ähnliche Fälle.
ingSND
Scheint tatsächlich so zu sein. Der AG hält die Stelle frei, kurz vor der Rückkehr zeigst Du ihm den Stinkefinger und unser Recht sieht da vor, dass Du auch noch Geld für's Nixtun bekommst?
Das scheint Recht zu sein, hat aber mit Gerechtigkeit nix zu tun. Als AG würde ich mich verklagen lassen. Das Geld für die erste Instanz wär's mir wert, es Dir schwer zu machen.
ingSND
Der Gesetzgeber sieht eindeutig vor, dass ein solcher Anspruch nicht entsteht, hat dabei aber anscheinend einen Verfahrensfehler im Ablauf drin, der unter bestimmten Umständen die Absicht aushebelt.
Ich würde also nicht von "berechtigtem" Anspruch sprechen, sondern von "zufällig entstandenem".
Aber Du hast anscheinend Recht, es gibt ihn. Das Urteil bezieht sich aber auch auf einen Fall, in dem der AG lange nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Einschränkung "gezogen" hat. Das wird hier nicht so ganz klar, es scheint, sie ist noch beschäftigt. Ob das die Situation verändert und ob man dafür einen sofort vollstreckbaren Titel in die Hand gedrückt bekommt, sei dahingestellt. Üblich ist, dass bei einem Gütetermin bestenfalls ein Vergleich herauskommt, der in der Regel geschrieben werden muss, versandt wird und der erst bei "Nichteinhaltung" direkt vollstreckt werden kann.
Dein Beispiel ist also in etwa so glaubhaft, wie meine Leasingkosten für mein Auto.
Und selbst wenn, das Verhältnis zur Bank muss schon seeehr zerrüttet sein, wenn man sich mit seinem Berater dort nicht mehr über die Gründe unterhalten kann.
Sei's drum, ich werde in diesem Leben aller Voraussicht nicht mehr zum Arbeitgeber, da ist es müßig, darüber zu diskutieren.
ingSND
Tja, genau das meine ich:
Ich erzähle was aus meiner ganz persönlichen Erfahrung und Du glaubst es nicht.
Das kann ich auch:
Du erzählst etwas von einem vollstreckbaren Titel bei einer Güteverhandlung, aber einen Vergleich hättest Du nie geschlossen.
Nun, bei einer Güteverhandlung in D gibt es nichts anderes als einen Vergleich. Kommt der nicht zustande, gibt es eventuell einen Folgetermin, ansonsten das Verfahren, auf gar keinen Fall ein Urteil.
ingSND
was mich betrifft: gib in die Suchmaschine Deines Vertrauens mal "Leasing" und "Sport" ein und gehe davon aus, dass ich etwas mehr als 30.000 km pro Jahr fahre. Sprit kostet mich derzeit übrigens weniger als 5 ct/km ...
ingSND
Nein, kein Gebrauchter, jährlich neu - ich glaube, sowas wie bei Dir nennt man Verweigerungshaltung. Schade eigentlich.
ingSND
Erstaunlich, wie unterschiedlich die Ergebnisse einer Internetabfrage mit den gleichen Stichworten ausfallen kann. Ich benutze die allumfassende Maschine aus San Bruno, CA, und meine ersten fünf Ergebnisse ergeben alle denselben Anbieter. Die Adresse werde ich hier nicht direkt veröffentlichen, aber auf der Seite des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen unter wwwpunktlsbpunktnrw scrollt man ganz nach unten zu den "Servicelinks" und da unter Carsponsoring. Ford und Opel bieten 30.000-km- Verträge an.
ingSND
... und ich finde es sehr beruhigend, dass Du solche Ansinnen zumindest auch zum Kotzen findest.