['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Urlaubsrecht | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Urlaubsrecht

Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Ich arbeite in einem Reisebüro. Wir sind 4 Mitarbeiter und meine Chefin hat nun eine Urlaubsplanung erstellt.

Wir haben jeder 6 Wochen Urlaub im Jahr und sie hat genau 24 Wochen zur Verfügung gestellt und hier sollen wir uns nun einig werden, wer wann will, was logischerweise nicht wirklich hinhaut.

Meine Frage nun: Darf sie das überhaupt???

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Frage Nummer 105620

Antworten (2)
Alex64
Grundsätzlich ja - wenn es der Betrieb erfordert.
.
2G3G
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.