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Gast

Vater möchte Vaterschaft nicht aberkennen

Hallo ihr Lieben,
ich habe momentan ein Problem, es ist so dass der Vater meines Kindes Vaterschaft nicht anerkennen möchte. Er hat es mir ganz klar gemacht, dass er das nicht machen will, weil er das Kind nicht wollte. Auf andere Seite möchte er so wie eine inoffizielle Deal mit mir machen, er gibt mir einfach Geld und kümmert sich um das Kind, Sache die ich nicht glaube. Ich überlege ihn als Vater beim Jugendamt abzugeben, aber was passiert wenn er so weiter, was kommt als nächstes wenn Jugendamt es nicht hinkriegt, dass er Vaterschaft doch anerkennt?
Danke für eure Antwort, würde mich sehr freuen
LG
Frage Nummer 3000154813

Antworten (6)
wokk
Ab- oder anerkennen?
Er will einen inoffiziellen Deal machen? Ist er bei der Mafia?
Eleies
Hallo,
an deiner Stelle würde ich mich, wie du bereits in Erwägung gezogen hast, an das Jugendamt wenden. Sein sog. Deal läuft darauf raus, dass du als Vater des Kindes „unbekannt“ angeben müsstest, da es in so einem Fall ja schließlich auch um den Unterhalt des Kindes geht. Seine Beweggründe kenn ich nicht, aber das Jugendamt wird definitiv dafür Sorge tragen das er seiner Verantwortung gerecht wird. Notfalls durch einen Vaterschaftstest. Sollte er nämlich keinen Unterhalt zahlen können oder wollen erhältst du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt was diese wiederum vom Kindsvater zurückfordern.
Lg Frank
Matthew
Was ist das denn für ein Clown? War er nicht dabei?
Wenn er keine Kinder will, darf er nicht vögeln. Oder er muss sich sterilisieren lassen. Oder er trägt eben die Verantwortung mit. Das ist keine Frage ob er das möchte oder anerkennt oder nicht..
Und ein Vaterschaftstest ist heute keine Sache. Aus der Nummer kommt er nur raus, wenn der Vaterschaftstest ergibt, dass er nicht der Vater ist.
Nikkiskleinewelt
Im Zweifel geht es an das Familiengericht, dass die Feststellung der Vaterschaft anordnen kann. Das Jugendamt unterstützt dabei. Der Name des Vaters muss angegeben werden, erstens weil das Kind ein Recht darauf hat, und zweitens weil der Vater jetzt viel erzählen kann, an das er sich möglicherweise in 6 Monaten nicht mehr erinnern kann.
Karsten66
Hallo zusammen,
es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten mit dem Ziel der Vaterschaftsfeststellung. Das Jugendamt vertritt dabei die Rechte des Kindes. Der potentielle Vater wird aufgefordert, die Vaterschaft anzuerkennen. Sollte er dies nicht freiwillig tun, wird das Jugendamt in einem gerichtlichen Verfahren die Vaterschaft feststellen lassen. Weiterhin kann das Jugendamt dann den Unterhalt vom Vater verlangen.
LG
thh
Das ist eigentlich nicht so kompliziert: Sie geben den Vater beim Jugendamt an und das Amt veranlaßt dann einen Vaterschaftstest, im Zweifel sogar unter Zwangsmaßnahmen. Ob der Mann das Kind gewollt hat oder nicht, ist völlig unerheblich.
Wenn der (festgestellte) Vater dann seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, springt das Jugendamt ein.
Ein weiterer (noch in der Zukunft liegender) Aspekt ist, daß das Kind durch die Feststellung bzw. Anerkennung der Vaterschaft zum voll erbberechtigten Kind des Vaters wird, genau wie eheliche Kinder.
Ich kann Ihnen keinesfalls empfehlen, Privatabsprachen zu treffen, diese wären in Bezug auf die Ansprüche des Kindes seinem Erzeuger gegenüber auch unwirksam.