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Gast

Verkehrsrechtschutz

Mein Vater hat eine Verkehrsrechtschutzversicherung, jedoch ist er jetzt verstorben und die Versicherung ist der Meinung das meine Mutti die Versicherung übernehemen muss. Sie fährst jedoch kein Auto, da kein Führerschein. Die versicherung ist der Meinung das wir erst das Auto meines Vaters verkaufen müssen bevor die Versicherung gekündigt werden kann. Ist das denn rechtens???
Frage Nummer 59459

Antworten (5)
micle
Auch wenn es vielleicht nicht logisch erscheint. Der Tod eines Vertragspartners ist nicht immer ein Grund, einen Vertrag vorzeitig kündigen zu können. Schau im Kliengedruckten des Versicherungsvertrags nach.
elfigy
Ich glaube auch, daß es nicht Rechtens ist. Außer die Rechtsschutzversicherung ist an die allgemeine Kfz- Versicherung gekoppelt. Aber es ist vielleicht sinnvoll, den Rechtsschutz aufrechtzuerhalten, solange das Auto noch da ist. Irgend jemand wird ja damit fahren, und wenn es nur zum Händler oder eine Probefahrt ist. Oder soll das Auto eingemottet werden? Dann wird es sicher auch abgemeldet, dann erlöschen alle Versicherungen.
hphersel
Versicherungen enden leider NICHT immer wenn der zu versichernde Gegenstand wegfällt. Ich musst seinerzeit nach meinem Unzug in die eigenen vier Wände den Teil meiner Hausratversicherung, der Schäden am Eigentum des vermieters abdeckte, weiter bezahlen, obwohl ein solcher Schaden gar nicht mehr eintreten konnte.
bh_roth
Ganz sicher ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht an das Fahrzeug gekoppelt. Niemand muss ein Fahrzeug verkaufen, um aus der Versicherung zu kommen, oder niemals geht eine Rechtsschutzversicherung beim Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer über.
Abgesehen davon beinhalten Todesfälle immer Sonderkündigungsrechte.
Mein Tipp: Lass es dir schriftlich geben, dass die Versicherung verlangt, dass das Fahrzeug verkauft werden müsse, bevor die Versicherung endet. Du wirst sehen, dass du diese Aussage nicht bekommst.
micle
richtig, hphersel. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Providervertrag für das Internet mit einem Breitband-Kabelanschlußanbieter wegen Umzugs gekündigt werden sollte, da am neuen Wohnort kein Anschluß möglich war. Das hat den Provider nicht interssiert, dieser hat auf orderntlicher Kündigung mit der entsprechenden Kündigungsfrist bestanden und Recht bekommen, da der Vertrag mit dem Wohnungsnutzer abgeschlossen war, unabhängig vom Wohnort und vom Anschlußort.
Vieleicht etwas weit hergeholt, aber deinen Mobilfunkvertrag kannst du nach Umzug auch nicht einfach kündigen, weil das Netz am neuen Wohnort schlecht ist oder gar nicht ausgebaut ist.