['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Verliere ich als Hartz4 Emfpänger mein Einfamilienhaus? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Verliere ich als Hartz4 Emfpänger mein Einfamilienhaus?

Frage Nummer 70049

Antworten (1)
TschiTschi
Unter Umständen - ja.
Man kann sich die Antwort selbst ergooglen:

"Zum Schonvermögen des Wohneigentums gehören folgende Wohnflächen:
Bei einer Eigentumswohnung 80m² für 1-2 Pers., 100m² für 3 Pers. und 120m² für 4 Pers.
Bei einem Eigenheim werden jeweils weitere 10m² zugestanden.
Zugestande Grundstücksgrößen: 800m² im ländlichen und 500m² im städtischen Bereich.
Alles darüber hinaus gilt als Vermögen das angerechnet wird. "