Vermächtnis und Schenkung bei Hauskauf
Schwester 1 kauft zusammen mit ihrem Lebenspartner (nicht verheiratet) das Haus des Vaters, welches über ein Gutachen auf 230.00 EUR geschätzt wird, für 200.00 EUR. Dies wird notariell als Vermächtnis bzw. Schenkung. Angeblich geschieht dies aufgrund des geringeren Kaufpreises gegenüber dem Gutachten.
Es gibt noch Schwester 2.
Hat Schwester 1 Vorteile, was das spätere Erbe betrifft?
Fällt hier Grunderwerbssteuer für Schwester 1 und ihren Lebenspartner an?
Es gibt noch Schwester 2.
Hat Schwester 1 Vorteile, was das spätere Erbe betrifft?
Fällt hier Grunderwerbssteuer für Schwester 1 und ihren Lebenspartner an?
Antworten (13)
Eine "Schenkung" besteht allenfalls für die 30.000 € unter Wert .....
Und Vorteile hat sie sicher nicht.
Und Vorteile hat sie sicher nicht.
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Wenn Du sie von deinem Vater kaufst und der Verdacht besteht dass dadurch die Erbmasse verringert werden soll schon ....
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Schon mal was vom "BewG" gehört meine Lieben?
Nein?
Dann viel Spaß beim Vererben eures Vermögens - und mit der Definition was das FA "darf".....
Nein?
Dann viel Spaß beim Vererben eures Vermögens - und mit der Definition was das FA "darf".....
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Weil es sich um die Bewertung von (vererbbarem) Vermögen handelt und Papa Staat ansonsten nicht unerheblich Steuern vorenthalten würden?
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Bin ich.
Wenn mein Orthopäde versucht, mich bzw. meinen Versicherer mit 30 € für nicht erbrachte Leistungen zu bescheissen macht das den Bock auch nicht fett.
Wenn ich das Ganze aber z.b. auf gut 70 Millionen gesetzlich versicherte in D. hochrechne ......
Wenn mein Orthopäde versucht, mich bzw. meinen Versicherer mit 30 € für nicht erbrachte Leistungen zu bescheissen macht das den Bock auch nicht fett.
Wenn ich das Ganze aber z.b. auf gut 70 Millionen gesetzlich versicherte in D. hochrechne ......
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Das Haus ist lt Gutachten 230T wert, dieser Wert wird dann gerade für Geschäfte innerhalb der Familie angenommen, damit sind gegenüber dem FA alle auf der sicheren Seite. S1 und Lebensgefährte kaufen das Haus für 200T - rein rechnerisch zu jeweils 100T. Bleibt eine Differenz von 30T, die S1 als Schenkung zugestanden werden.
S1 und Lebensgefährte müssen Grunderwerbssteuer bezahlen; sie haben das Objekt ja gekauft.
Des weiteren hat S1 mit der Schenkung bereits einen "Vorschuss" in höhre von 30T auf ihr zukünftiges Erbe erhalten. Wenn Vater also stirbt, kann S2 geltend machen, dass S1 diese 30T bereits hat und dass ihr deswegen aus dem Erbe ein größerer Betrag zusteht als S1.
Bezüglich eventueller Erbschaftssteuern gelten Freibeträge von 400T pro Kind und Elternteil; unterhalb dieser Grenzen ist das Erbe steuerfrei.
Exakter geht's mit den vorliegenden Infos leider nicht.
S1 und Lebensgefährte müssen Grunderwerbssteuer bezahlen; sie haben das Objekt ja gekauft.
Des weiteren hat S1 mit der Schenkung bereits einen "Vorschuss" in höhre von 30T auf ihr zukünftiges Erbe erhalten. Wenn Vater also stirbt, kann S2 geltend machen, dass S1 diese 30T bereits hat und dass ihr deswegen aus dem Erbe ein größerer Betrag zusteht als S1.
Bezüglich eventueller Erbschaftssteuern gelten Freibeträge von 400T pro Kind und Elternteil; unterhalb dieser Grenzen ist das Erbe steuerfrei.
Exakter geht's mit den vorliegenden Infos leider nicht.
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Freigrenzen, ich weiß.
Das ändert aber letztlich nichts an der steuerlichen und juristischen Wertung als Schenkung an sich.
Das ändert aber letztlich nichts an der steuerlichen und juristischen Wertung als Schenkung an sich.
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Täusche ich mich oder bist du weder bei Saturn noch beim Verkäufer deines Hauses erbberechtigt?
Erkennst du vielleicht einen Unterschied zu deinen konstruierten Fällen?
Und warum meinst du nennt sich das "ErbStG" im Volltext " Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz "?
Erkennst du vielleicht einen Unterschied zu deinen konstruierten Fällen?
Und warum meinst du nennt sich das "ErbStG" im Volltext " Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz "?
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Schwester 1 als Erbberechtigte kauft aus der Masse des vererbbaren Vermögens - eventuell unter dem Wert nach dem BewG.
Die Differenz zu diesem Ergebnis ist eine Schenkung für die Schenkungssteuer anfallen kann - welche wiederum wegen eben diesem Zusammenhang im ErbStG geregelt ist.
Noch Fragen?
Die Differenz zu diesem Ergebnis ist eine Schenkung für die Schenkungssteuer anfallen kann - welche wiederum wegen eben diesem Zusammenhang im ErbStG geregelt ist.
Noch Fragen?
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Hat sich eigentlich irgend einer von Euch mal die Mühe gemacht, meinen obigen Beitrag zu lesen? Der Vater hat ZWEI Töchter, und seine Methode ist aus meiner Sicht absolut geeignet, beiden Töchtern gleichermaßen gerecht zu werden: "Du und Dein Lebensgefährte bekommt das Haus für weniger Geld, als es wert ist, aber die Differenz musst Du Dir auf Dein Erbe anrechnen lassen, weil sonst Deine Schwester weniger bekommen würde, wenn ich eines Tages sterbe." - Worüber streitet ihr Euch da jetzt?
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Vielleicht sind sich "alle einig", weil alle keine Ahnung haben?
Das FA verlässt sich in solchen Fällen tatsächlich auf Gutachten (sofern diese von amtlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen stammen) und setzt den Wert des Vermögens nach dem BewG an.
Und bei allen anderen genannten Fallmöglichkeiten stimmt schlicht meine Wertung.
Das FA verlässt sich in solchen Fällen tatsächlich auf Gutachten (sofern diese von amtlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen stammen) und setzt den Wert des Vermögens nach dem BewG an.
Und bei allen anderen genannten Fallmöglichkeiten stimmt schlicht meine Wertung.
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Alex, das mit dem Gutachten habe ich in meinem ersten Beitrag ausdrücklich bestätigt.
Was mir gerade noch einfällt: Wenn ich als Hauskäufer ein "Schnäppchen" mache, also ein Haus deutlich unter Wert kaufe, kann es passieren, sich das Finanzamt einschaltet, weil es einen Steuerbetrug vermutet. Durch das Gutachten sind Zweifel aus dem Weg geräumt und alle sind auf der sicheren Seite, denn es gibt keinen Streitgrund, denn niemand kann behaupten, dass Haus sei mehr oder weniger wert als im Gutachten angegeben.
Was mir gerade noch einfällt: Wenn ich als Hauskäufer ein "Schnäppchen" mache, also ein Haus deutlich unter Wert kaufe, kann es passieren, sich das Finanzamt einschaltet, weil es einen Steuerbetrug vermutet. Durch das Gutachten sind Zweifel aus dem Weg geräumt und alle sind auf der sicheren Seite, denn es gibt keinen Streitgrund, denn niemand kann behaupten, dass Haus sei mehr oder weniger wert als im Gutachten angegeben.
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