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Gast

Verschollene Tochter

Ich habe erfahren das meine verstorbene Ehefrau ein Kind das sie aus vorigen Verhältnissen hatte, in jungen Jahren zur Adoption gegeben hatte.
Kann ich nun als Ehemann jetzt etwas von Aufenhalt der Tochter erfahren.
Ich glaube mal eher nicht........
Frage Nummer 3000288107

Antworten (2)
Vandit
Da wirst Du leider kein Recht zur Auskunft haben. Ein Adoptivkind darf Akten über die eigene Adoption einsehen. Du als völlig Fremder hast keine verwandtschaftliche Beziehung und daher auch keine Rechte.
Kannst Du über die Stelle, wo Du es erfahren hast, evtl. weiterkommen?
ingSND
Deine Frau hatte schon durch die Freigabe ihr Verwandtschaftsverhältnis und ein eventuell damit einhergehendes Auskunftsrecht verwirkt. Du bist noch nicht einmal verwandt gewesen...
Ein Anrecht besteht keinesfalls.
Was aber immer geht, ist Freiwilligkeit. Hinterlege doch bei der Adoptionsstelle Deine Kontaktdaten mit der Bitte, sie an die Tochter weiterzuleiten. Vielleicht klappt das mit der Weitergabe, vielleicht nicht. Wenn es klappt,vielleicht meldet sie sich, vielleicht nicht. Wer weiß das schon im Voraus. Viel Glück!