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Gast

Vollmacht zur Entgegennahme von Spargeld

In einer Vollmacht heißt es: Sollte mein Erscheinen zur Auszahlung des Spargeldes nicht möglich sein ermächtige ich hiermit Person X mein Guthaben entgegen zu nehmen. Datum , Unterschrift
Kurz vor der Auszahlung verstarb der Unterzeichnete und mir wurde der Betrag ausgezahlt. Mach ich mich einer Unterschlagung schuldig gegenüber den Hinterbliebenen?
Frage Nummer 3000026093

Antworten (23)
Dorfdepp
Ja, weil du das Geld nur treuhänderisch ausgezahlt bekommen hast, es gehört dir nicht.
machine
Eine Schenkung, welche vor dem Ableben des Erblassers erfolgte, brauch natürlich nicht angegeben werden.
Dorfdepp
Aus der Frage kann ich nicht erkennen, dass es sich um eine Forderung oder Schenkung handelt, deswegen bleibe ich dabei, dass das Geld dem Fragesteller nicht gehört.
Gast
dorfdepp - richtig Punkt
in der Vollmacht steht, wie Gast selbst schrieb, entgegennehmen. Somit ist ein verwenden und behalten ausgeschlossen. nur für die Erben verwahren!
machine
mäxchen, lesen bildet. Davon, dass der Fragesteller Erbe ist, wird in der Frage nicht ausgesagt..
elfigy
Schenkungen an Fremde sind innerhalb von 10 Jahren zurückzugeben, wenn pflichtteilsberechtigte Erben vorhanden sind. Es wäre also Unterschlagung.
Aus welchem Grund der Fragesteller das Sparguthaben entgegennehmen durfte, ging aus der Frage nicht hervor. Alle Vermutungen hierzu sind Spekulation. Er erwähnt Hinterbliebene. Daraus könnte man schließen, daß er nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört.
Ist euch das nicht peinlich, euch gegenseitig auf diesem unterirdischen Niveau zu beleidigen ?
machine
"Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Schenkers vorgenommen wurden, können im Wege des Pflichtteilsergänzungsanspruches von den Berechtigten angerechnet werden (§ 2325 BGB)." Wikipedia. Zurückzugeben ist gar nichts!
machine
@rayer: Genau so sieht es aus. Wer keinen Sachverstand besitzt, möge schweigen.
Gast
rayer, das interessiert nur das FA. Deshalb werden manche Erben große Augen machen bei der Testamenteröffnung.

Das mit der Schenkung ist doch auch ein Steuerverhinderungstrick Großer wie Schlecker, Müller-Milch usw.usf.
Gast
und wer schlau ist, verteilt sein Erbe schon zu Lebzeiten durch Schenkungen. Du erlebst noch den Dank und am Grabe gibt es keine Streitereien.
machine
rayer, das bezog sich auf den Focus-Leser. Sorry, dumm ausgedrückt.
machine
Und nun sollten wir uns alle wieder lieb haben.
Gast
Hauptsache wieder einmal einen Nebenkriegsschauplatz aufgemacht!
Gast
rayer, vielleicht wollte Starmax dich nur testen?
elfigy
Also nochmal. Ein Erblasser kann kann seine pflichtteilsberechtigen Erben nur unter ganz genau definierten Voraussetzungen enterben. Welche das sind, kann man googeln. Schenkungen die der Erblasser an Fremde oder nicht pflichtteilsberechtige Erben innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall machte, müssen mit einer Verringerung von 10% pro Jahr an die Pflichtteilsberechtigten zurückerstattet werden. Soweit , bis der Pflichtteil erreicht ist.
..
Zu rayer 17:07 . Als die Abstufung um 10 % noch nicht galt, sondern 10 Jahre der ganze Betrag hat in meinem Bekanntenkreis eine Lebensgefährtin, die den Verstorbenen sogar noch gepflegt hatte, den halben Schenkungs Betrag an die Kinder des Lebensgefährten zurückgeben müssen. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzlichen Erbes von hier 100% für die Kinder. Berücksichtig wurden dabei auch viele kleine Schenkungen im Laufe von 10 Jahren. Sie mußte alle Kontoauszüge vorlegen. Man kann mit seinem Eigentum nicht machen was man will. Der Wille des Erblassers zählt nicht. Deine ungeliebten Erben, können deinen Wunsch rückgängig machen, es sei denn, sie hätten dir vorher nach dem Leben getrachtet ect.
...
Zu primus 17:10 .. du übersiehst dabei , daß sich das auf Schenkungen bezieht, die der Pflichtteilsberechtigte selbst erhalten hat. Er muß sich die Schenkung auf den Pflichtteil anrechnen lassen. Er gibt also auch die Schenkung zurück und erhält seinen Pflichtteil im Zuge der Verrechnung. Auch hier gilt die 10% Gleitklausel.
...
zu Amos 17:12 Du wärst trotzdem Alleinerbe geworden, du hättest deinen Pflichtteil herausverlangen können, der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils von 100%
Bei den Schenkungen handelt es sich um Steuerrecht und nicht um Erbrecht.
elfigy
An die Streithähne:
Könntet ihr evtl. für eure Zankereien einen extra Zoffthread aufmachen? Ihr stört damit nur eine sachliche Auseinandersetzung zu den Fragen.

Hier noch ein hilfreicher Link zu dem Thema Schenkungen.
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130372.html
Gast
Danke elfigy!!!
elfigy
Ich brech gleich zusammen !
Amos ich bezog mich auf diesen Beitrag, ich hatte ihn auch mit Uhrzeit genannt.
Amos 17:12:55
"Eine gewagte These. Meine Mutter konnte mit ihrem Vermögen machen, was sie wollte. Da hätte ich auch als Alleinerbe gar nichts zu sagen gehabt."
..
Sei doch nicht so schusselig !
umjo
Denke, dorfdepp hat die Gastfrage abschließend und inhaltlich korrekt beantwortet.
Und Huddel hat Recht mit dem 'Nebenkriegsschauplatz'! (Aber auch nur damit!)

@elfigy: er geht vorliegend nicht um Schenkungen o.ä.!
Eine einfache Vollmacht, egal, ob Einzel-, oder Generalvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten ausschließlich zur Entgegennahme des hier genannten 'Spargeldes'.

Anschließender Selbstbehalt ist m.E. selbstverständlich Unterschlagung i.S.d. deutschen StgB.
umjo
@Celsete: bitte, bitte: Beherrsche Dich!!
elfigy
umjo , den Begriff Schenkung brachte starmax unnötigerweise ins Spiel, der übrigens auch richtig geantwortet hat. pip stellte dann dazu eine unzutreffende Behauptung auf, die einer Korrektur bedurfte.
Ich schrieb dann weiter: "Aus welchem Grund der Fragesteller das Sparguthaben entgegennehmen durfte, ging aus der Frage nicht hervor. Alle Vermutungen hierzu sind Spekulation." Und vertrat ebenfalls den Standpunkt, das Einbehalten des Geldes wäre in jedem Fall Unterschlagung.
Anschliessend entwickelte sich eine teilweise wüste und emotionale Debatte über Schenkungen, die mit der Frage nicht mehr zu tun hatte. Aber so ist das immer hier.
Ich bin normalerweise nicht so ein Korinthenkacker, aber du wenn du bei mir den Eindruck erweckst, du hättest nur die letzte Hälfte der Beiträge gelesen, dann möchte ich das hier doch klarstellen .
elfigy
Dann frag mal deine Berater Amos.
Dorfdepp
@ elfigy
Alles richtig, was du schreibst, aber es ist nichts Neues dabei, das hatte ich alles selbst schon geschrieben.