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Gast

Wann dürfen Polizisten private Abfragen aus dem Polizeicomputer machen?

Wie ist das geregelt? Es wird humorvoll aufgenommen, wenn vor einem Helene Fischer Konzert massenhaft von Polizisten abfragen zu ihr gemacht werden. Wenn eine Abfrage zu einer unbekannten Komikerin gemacht wird, ist das auf einmal strafbar. Wo ist da der Unterschied?
Frage Nummer 3000155464

Antworten (3)
dschinn
Wer ist Jelena Fisker?
ingSND
Die private Abfrage ist grundsätzlich verboten, auch eine zu Helene Fischer. Da deren Daten aber auch über legale Quellen ohne weiteres abrufbar sind, besteht wenig öffentliches Interesse, das zu verfolgen.

Bei der unbekannten Komikerin ist das anders. Aber selbst da würde wohl nur wegen der Abfrage kein Hahn danach krähen.
Da aber die Daten an Dritte weitergegeben wurden und von diesen Dritten im Rahmen einer persönlichen Drohung verwendet wurden, besteht jetzt aber ganz sicher öffentliches Interesse an der Verfolgung, und das aber so was von völlig zu recht.
Skorti
@Ing
Vorausgesetzt, die Daten wurden überhapt an Dritte weitergegeben. Es kann ja auch nicht ausgeschlossen werden, dass derjenige, der die Daten abgerufen hat, derjenige ist, der die Daten auch genutzt hat.