['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Wann lohnt sich bei der Steuererklärung eher eine Fahrtkostenpauschale und wann eher die tatsächlichen Kosten? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
missyberg

Wann lohnt sich bei der Steuererklärung eher eine Fahrtkostenpauschale und wann eher die tatsächlichen Kosten?

Frage Nummer 21681

Antworten (5)
Bad_Cat_No1
Ganz einfach: Liegt die Fahrtkostenpauschale höher als die tatsächlichen Kosten, die mir als Arbeitnehmer für die Fahrt zum Arbeitsplatz anfallen, dann Pauschale. Ist es umgekehrt, d.h. die Kosten überschreiten den Pauschalbetrag, dann Steuererklärung. Aber Achtung: Das Finanzamt erkennt nur die tatsächlich kürzeste Wegstrecke an. Fährt man einen Umweg, um z.B. die Autobahn nutzen zu können, wird ein Teil abgezogen. Der Streit mit dem FA über die "richtige" Wegstrecke kann (meine Erfahrung) recht nervig und zeitaufwendig werden. Also nur empfehlenswert, wenn die Kosten die Pauschale deutlich übersteigen.
Gernot_Kramper
Dafür ist eine echte Erfassung aller Autokosten notwendig. Das ist sehr aufwändig und lohnt sich in der Regel nicht.

Dann kommt die nächste Hürde: Für Arbeitnehmer muss das Finanzamt nur die notwendigen Kosten und nicht die tatsächlichen Kosten übernehmen. Also E-Klasse ist schon mal nicht : )

Das kann sich nur im Einzelfall lohnen und bei höheren Summen ist langwieriger Streit mit dem Finanzamt programmiert. Ach ja, für Behinderte gelten Sonderregelungen
DerKonstanti
meist fährt man mit der pauschale für die fahrtkosten besser. diese betragen 0,30 € pro gefahrenem kilometer. nur wenn du mit den realen kosten für den pkw (tanken, versicherungen, reperaturen ...) - umgerechnet auf den kilometer - höher liegst, solltest du das eingeben. meist lohnt aber der aufwand der buchführung nicht. ist ja auch eigentlich der sinn von pauschalen.
IchBinSauer46
Der Höchstbetrag für die Nutzung der Entfernungspauschale liegt bei 4500,- Euro im Kalenderjahr. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten über diesem Betrag liegen, dann sollten auf alle Fälle auch die tatsächlichen Kosten bei der Steuerklärung angegeben und natürlich nachgewiesen werden.
Dietmar King
Na, das ist doch mehr als logisch: Wenn im Zuge der Arbeit Fahrkosten geltend machen kann, die über dem Weg zur Arbeit hinausgehen, dann würde ich die tatsächlichen Fahrtkosten angeben. Wenn dies nicht möglich ist, dann kann man mit der Pauschale arbeiten, weil es einfacher ist.