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Gast

Wartung Fahrstuhl

Wieviel Tage vor einer mehrtägigen Fahrstuhl Wartung muss Termin bekanntgegeben werden?
Frage Nummer 3000097595

Antworten (5)
wokk
Wenn du im Erdgeschoss wohnst genügt es, wenige Stunden vorher ein Zettel anzupinnen!
micle
Dazu gibt es keine Vorschrift!
Es gibt auch keine Vorschrift Aufzüge warten warten zu lassen!

Lediglich existieren Vorschriften Aufzüge turnunsmässig, z. B. durch den TÜV, überprüfen zu lassen.

Was wäre, wenn der Aufzug defekt wäre oder der Strom ausfällt und der Aufzug nicht betrieben werden kann, das kann man auch nicht vorher ankündigen ...
dschinn
Habe gerade keine Bock zu suchen...
aber es gibt immer wieder Berichte über solche Fälle.
Da sind dann Fahrstühle sogar wochenlang gesperrt, weil iwelche wichtigen Austauschteile erst bestellt werden müssen. Und Oma, die ohne Rollator nicht vor die Tür kommt, hängt in ihrer Wohnung fest.

Tun wir doch einfach so, als ob das hier so ein Fall ist.
umjo
miele, dschinn: Gast fragt doch ganz konkret nach, wann eine (offensichtlich vorgesehene und -warum auch immer- auf mehrere Tage angesetzte) Fahrstuhl-Wartung bekannt gegeben werden muss!

Tante Gockel hat hier leider auch keine Antwort parat (zumindest konne ich keine finden, und ich hatte Bock)!

Allerdings gehe ich davon aus, dass die Hausverwaltung spätestens ab eigener Kennnis des Termins unverzüglich, sprich: Binnen eines, max. zweier Tage, die Mieter in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen hat.

Ein Hinweis 'Fahrstuhl geschlossen' am Tag der Wartungsarbeiten jedenfalls reicht definitiv nicht!
umjo
das fehlende 't' reiche ich demütig nach...