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Gast

was ist bei vermieterwechsel also wenn das haus verkauft wird und ich trotzdem weiter darin wohne und dieses haus keinen energiesparpass besitzt

Ich wohne in einem alten haus das nicht isoliert ist ich habe also feuchte wände kann keinen schrank an die aussenwand stellen weil die feuchtigkeit reinzieht.der alte vermieter hat aufgrund dessen keine nebenkostenabrechnung gemacht .doch der neue vermieter möchte eine nebenkostenabrechnung machen. kann ich jetzt von ihm verlangen mir einen energiesparausweis vorlegen zu lassen? <Denn ich weiß das die heizkosten dieser wohnung ins utopische gehen werden.
Frage Nummer 28024

Antworten (3)
Musca
Inzwischen ist jeder Hausvermieter verpflichtet, einen Energiepass vorzulegen.Wärmer wird es dadurch aber auch nicht. Allerdings erkennt man bei einem bedarfsabhängigem ausführlichem Energiepass die Schwachstellen des Hauses. Ob der neue Vermieter darauf hin bereit ist, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen, bleibt fraglich. Verpflichtet ist er dazu nicht, sofern keine unzumutbaren Mängel vorliegen.
heinrichderachte
Vermieter ist zum Energiesparpass verpflichtet. Gesetz!
Hat er keinen, Miete kürzen oder ausziehen.
Oder selber ein Haus oder Wohnung kaufen oder ersteigern.
Versteigerungstermine gib es beim Amtsgericht.
Oft kann man unter 50 Prozent des Verkehrswertes ersteigern.
hatho
Die Frage braucht zwei Teilantworten:
1. Energieausweis: Sie sind bereits Mieter. Das Recht auf Vorlage eines Energieausweises haben Miet- und Kaufinteressenten, beides sind Sie nicht. Selbst wenn Ihnen der neue Eigentümer einen Energieausweis vorlegen würde - aus diesem könnten Sie keine Rechte auf irgendwas ableiten. Der Vermieter schuldet Ihnen nämlich nur den "vertragsgemäßen" Zustand, das ist in der Regel der Zustand bei Mietvertragsschluß (es sei denn, anderes wurde vereinbart).
2. Feuchtigkeit: Das dürfte im Regelfall ein Mangel an der Mietsache sein. Fordern Sie den Vermieter unter Fristsetzung auf, durch geeignete Maßnahmen die Minderung der Gebrauchstauglichkeit Ihrer Wohnung wieder herzustellen. Sie können hierzu Mietminderung und Mietzurückbehaltung sowie nach Fristablauf Ersatzvornahmen androhen. Ich empfehle Ihnen aber zur Vermeidung ggf. teurer Rechtsfehler, einen Anwalt zu konsultieren.