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HansWurst

Was ist die Höchstgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße?

Ich fahre auf einer Autobahn ähnlichen Bundesstraße. Tempolimit von 120km/h wird aufgehoben, es gibt 2 Spuren und Standstreifen in beide Richtungen. Was darf ich fahren? Wenn die Karre es mitmacht, Lichtgeschwindigkeit?
Frage Nummer 3000073361

Antworten (8)
Zombijaeger
Da gibt es keine Höchstgeschwindigkeit
HansWurst
Hallo Zombie,
Danke für die Antwort, allerdings gibt es da auch was Belastbares? Ich meine Verkehrsregel / Gesetz? Wir haben das lang und breit diskutiert im Freundeskreis, das Internet ist zweigeteilt. Da gibt es Deine Aussage und auch die Beschränkung auf 130km/h weil Bundesstraße.
Dorfdepp
Keine, Richtgeschwindigkeit, Wikipedia:

Die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für motorisierte Fahrzeuge auf Bundesstraßen betragen, sofern nicht explizit abweichend beschildert:

... auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (jeweils mindestens zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung oder wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind) gilt in Deutschland lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (eine „Gelbe Autobahn“)
bh_roth
Meinem Verständnis nach beträgt die Höchstgeschwindigkeit dann 100 km/h. Die 120 sind eine Sonderregelung für Fahrbahnen, die autobahnähnlich ausgebaut sind. Wird diese höhere Höchstgeschwindigkeit aufgehoben, gilt dann wieder das normale 100.
So zumindest meine unbedeutende Auffassung. Ich glaube nicht, dass durch das Aufheben einer besonderen Höchstgeschwindigkeit durch das Schild 278 (meine Annahme) auf einer Landstraße unbegrenzt gefahren werden darf.
Cordelier
Zwei Kollegen von mir sind auf der B54 zwischen Steinfurt und Münster (teilweise zweispurig) mit mittlerer Betonbegrenzung sehr flott gefahren, bis sie den Ziviwagen hinter sich hatten und haben dann ordentlich Gas gegeben (>250km/h) so das die Zivis nicht mehr hinterher kamen. Gestoppt wurden sie dann mit einer Straßensperre der Polizei auf der Steinfurter Straße. Führerschein eingezogen usw. Problem war das der Providia BMW der Cops kein verwertbares Videomaterial hatte, Verfahren wurde eingestellt und nach 4 Wochen Ermittlung ohne Ergebnis durften die wieder fahren.
Cordelier
Hatte nicht erwähnt da es sich um Motrräder handelte, eine aufgebohrte Yamaha VMAX und eine Suzuki GSXR
DerDoofe
Ich hätte mich mit Überzeugung bh_roth angeschlossen. Aber wir haben ja ing. Ich habe § 3 Abs. 3 Ziff.2 Buchst. c StVO nachgeschlagen. Und staune. Was man so alles nicht weiß ...
HansWurst
Na das war ja was Konkretes, danke ing.