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DirkelchenTEN

Was ist mit Mahnungskosten, wenn ich versehentlich auf ein falsches Konto überwiesen habe? Der Zahlungsverzug war ja nicht vorsetzlich?

Frage Nummer 18498

Antworten (1)
inge-zauber3
Ob du mit Absicht oder ohne Absicht die Zahlung nicht getätigt hast, ist nicht von Interesse. Du wirst in jedem Fall den Mahnungsverbindlichkeiten nachkommen müssen. Für den Nachteil deines Gläubigers ist der Vorsatz nämlich absolut unerheblich, insgesamt lässt sich bei dir ein klarer Fehler finden.