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Gast

Konto Kündigung

Mir wurde zum 21.09 das Konto gekündigt. Ich habe heute probiert ob ich mit der Karte noch Geld abheben kann, das ging auch problemlos, konnte mir etwas überweisen lassen und direkt abheben. jetzt ist die frage, nächste woche donnerstag kommt das Kindergeld am 12.10 kann ich das geld da dann auch noch problemlos abheben ? Oder geht das dann nicht mehr? Das Kindergeld ist aktuell leider die einzige Einnahmequelle die ich habe und sollte ich an das Geld nicht ran kommen kann ich meine beiden Kinder leider nicht versorgen.
Frage Nummer 3000285775

Antworten (15)
Deho
"Das Kindergeld ist aktuell leider die einzige Einnahmequelle die ich habe."
Und morgen gibt's Neuschnee.
ingSND
Dir wurde zum 21.09. gekündigt - d.h., Du weißt seit mehr als drei Monaten, das Du ein neues Konto brauchst und jetzt kannst Du ohne Zugriff im vierten Monat Deine Kinder nicht ernähren?
Ich hoffe, das ist eine Fake-Frage, ansonsten würde ich auf Einstein und die Unendlichkeit verweisen...
Vandit
Warum hast Du Dich nicht sofort nach dem 21.09. (was noch nicht einmal ein Monat her ist und sicher keine vier Monate) um ein neues Konto gekümmert? Da fällt Dir jetzt erst ein, dass es Probleme Auszahlen des Kindergeldes geben könnte?

Falls Du dann wirklich Deine Kinder nicht versorgen kannst, so ist das allein Deiner Trägheit, sich um wichtige Dinge zu kümmern, geschuldet.
dschinn
>Das Kindergeld ist aktuell leider die einzige Einnahmequelle die ich habe

Diese 250 Öcken sollen in erster Linie die grundlegende Versorgung deines Kindes sichern.
Dies als Einnahmequelle zu bezeichnen, halte ich für gewagt.
Und die Bank kann dir da erhebliche Schwierigkeiten bereiten; dir ist klar, dass die das Geld zurück haben wollen?
ingSND
@vandit: Konten werden nicht von heute auf morgen gekündigt. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
ingSND
Tatsächlich beträgt die Kündigungsfrist bei Kündigung durch die Bank mindestens zwei Monate. Ich muss mich also dahingehend korrigieren, dass sie nicht seit fast vier sondern seit fast drei Monaten Bescheid weiß
Vandit
§ 675h Abs. 2 B BGB:
" Die Kündigungsfrist darf zwei Monate nicht unterschreiten."
Unbenommen davon ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Unabhängig davon wurde das Konto ZUM 21.09. gekündigt. Seltsames Datum, was mich wieder zur fristlosen Kündigung zurückführt.
rayer
Das ist kein Arbeitsrecht oder Wohnrecht. Das heißt, es kann auch zum 23. auf mindestens 2 Monate gekündigt werden.
Wobei es bei Wohnen und Arbeit auch Ausnahmen gibt. Probezeit wäre ein Beispiel.
Wohin es führt, wenn man interpretiert habe wir hier schon mehrfach feststellen dürfen. Also beschränken wir uns auf die Fakten und die Fakten geben keine fristlose Kündigung her.
Vandit
Ich kann nirgendwo das Nennen von Fakten erkennen.
Insofern kann man sich bei der diffusen Frage auch nicht an Fakten orientieren.
rayer
Nun sagen wir mal so, wenn Du keine Fakten erkennen kannst, dann ist Deine Antwort entbehrlich.
Fakt 1: Das Konto wurde von der Bank zum 29.09 gekündigt.
Fakt 2: Mindestens 2 Monate davor.
Fakt 3: Am 12.10. wird ein Zahlungseingang erwartet.
Fakt 4: Das Konto funktioniert auch Tage nach dem offiziellen Kündigungstermin.

Die Frage ist mehr als präzise.
Kann am 12.10. das eingehende Geld abgehoben werden, obwohl das Konto eigentlich zum 29.09 aufgelöst werden sollte?
Da kann man jetzt mit ja oder nein antworten oder den Fragesteller zur Bank verweisen und um Auskunft bitten lassen.
Der Kündigungsgrund und das Datum, wann die Kündigung erfolgte, ist nicht erwähnt und da kommt die Interpretation ins Spiel. Die ist entbehrlich und gibt keine Antwort auf die Frage, reine Spekulation.
Warum sich bisher nicht gekümmert wurde, ist natürlich bedenklich. Vorwürfe geben jedoch auch keine Antwort auf die Frage und sind damit auch entbehrlich.
Vandit
Lerne Fakten von eigener Interpretation zu unterscheiden. Das wäre hilfreich.
Phantasie als Fakten verkaufen zu wollen, das ist entbehrlich.

Aber evtl. haben wir beide auch nicht zu entscheiden, was entbehrlich ist und was nicht.
rayer
Liefern nicht nur behaupten. Wo sind den meine Fantasien? Oder ist das nur wieder heiße Luft wie kürzlich? Belege für Deine Behauptungen lieferst ja wenig bis gar nicht. Also, Waidmannsheil, ich bin ganz Ohr. (oder Auge👀)
Alexandra87
rayer: Fakt 1 ist schon mal falsch, das Konto wurde zum 21.09. gekündigt, nicht zum 29.9.

Wer im Glashaus sitzt und so....
rayer
Du bist wohl der Bruder von Schweinchen Schlau? Was macht das für einen Unterschied? Ich könnte mich ja nur einfach vertippt haben. Hast Du etwas Belastbares oder nur heiße Luft? Liefern bitte.
rayer
Die interessanten Daten in der Frage liegen im Oktober. Also lasst die Nebelkerzen aus dem September.
21. oder 29.? Auf alle Fälle funktioniert das Konto noch Tage nach der Kündigung durch die Bank.