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Davidfabio13

Neues Job Angebot um es besser zu formulieren es ist mein Traumberuf den ich bei der Firma schon einmal ausführen und daher kommt das Vertrauen mit der mündlichen Zusage

Kann ich dagegen vorgehen wenn ich ein Jobangebot bekomme und meinen Job kündige dafür ohne vorgegebener Frist am Freitag damit ich am Montag in einer mir bekannten Firma wieder anzufangen und er dann plötzlich wegen dem Auftraggeber einen Rückzieher macht? ? Kann ich dagegen vorgehen? Danke im voraus Leute
Frage Nummer 3000285116

Antworten (4)
ingSND
NIEMALS NIE NICHT und unter KEINEN Umständen kündigt man seinen Job, bevor nicht der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Alle Folgen daraus sind im Wesentlichen Dein Problem.
Wenn Du es beweisen kannst, dass ein mündlicher Vertrag vorliegt, dann bekommst Du halt die ordentliche Kündigung und das Geld für zwei Wochen. Mehr ist rechtlich auf keinen Fall drin.
rayer
Was soll der Käse? Seit wann kann man Freitags kündigen, um Montags irgendwo anzufangen? Das wäre dann Taglöhner und braucht keine Kündigung und keinen Arbeitsvertrag. Den Anwalt kannst in der Preisklasse eh nicht bezahlen.
umjo2.1
@Davidfabio13: Du kannst selbstverständlich 'dagegen' vorgehen. Ob Du damit erfolgreich sein wirst, wage ich aber doch zu bezweifeln. Immerhin scheint mir Deine Vorstellung von den Regeln der Arbeitswelt sehr - sagen wir mal- speziell zu sein. Am Freitag kündigen um am Montag einen neuen Job anzutreten? Muss man sich trauen können...
Du hattest dazwischen hoffentlich ein entspanntes Wochende!
ZeidlereiSeidl
Nun rechtlich betrachtet ist es so:

1. Kündigungsfrist
Selbst innerhalb der Probezeit hättest du eine Kündigungsfrist zu beachten. Freitag kündigen und Montag in einem neuen Job anfangen kann (zumindest theoretisch) zu Problemen führen, da dein aktueller Arbeitgeber die Möglichkeit hat dich für das Nichteinhalten deines Vertrages zu belangen.

2. Neuer Arbeitsvertrag
Zwar ist bei Arbeitsverträgen die Form irrelevant, hier würde also auch eine mündliche Zusage ausreichen, jedoch ist es kompliziert diesen Vertrag nachzuweisen. Anders sieht die Sache aus, wenn du Zeugen dafür hättest. Dann könntest du darauf bestehen, dass das Angebot auch umgesetzt wird. Zu beachten wäre jedoch, dass du nicht nur ein "Interesse" des neuen AG nachweisen musst, sondern dass ihr Euch in sämtlichen Belangen einig geworden seid. Ein einfaches "Du kannst Montag bei mir anfangen." Hilft nicht viel.

3. Einzelheiten neuer Vertrag
Angenommen du schaffst es den neuen Arbeitsvertrag einzuklagen, kann dir dein neuer Arbeitgeber natürlich sofort kündigen (Probezeit) und dich bezahlt freistellen. Habt ihr Euch nicht nachweislich auf irgendwelche Konditionen geeinigt, wird er dir für die 2 Wochen die schlechtmöglichsten Konditionen geben die er finden kann.

Fazit: Einen bestehenden Arbeitsvertrag zu kündigen ohne etwas schriftliches in der Hand zu haben ist... mutig. Mit ein wenig Pech kannst du nicht mal die Neuanstellung nachweisen und bekommst auch beim Arbeitsamt noch eine Sperre wegen eigenmächtiger Kündigung beim alten Arbeitgeber.