['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Was kann dagegen unternommen werden | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Was kann dagegen unternommen werden

Habe eine Probeabo abgeschlossen. Widerrufsbelehrung wurde am 01.11.2023 per E-Mail übersandt. Ein Kündigung erfolgte sofort nach Erhalt an diese E-Mailadresse von der auch das Angebot kam. Nun der Schock.
Diese Firma ist als Verantwortlicher in der Belehrung benannt. Die Widerrufsbelehrung hätte aber an eine andere Firma gesendet werden müssen. Ist der Verantwortliche verpflichtet die Kündigung weiterzuleiten? Muss ich zahlen.
Frage Nummer 3000289133

Antworten (14)
Vandit
In der Widerrufsbelehrung wird sicher gestanden haben, an wen die Kündigung zu senden ist. Oder auch mal in den AGB schauen.
Ansonsten ist der gesamte Sachverhalt hier viel zu diffus vorgetragen, als dass man sich wirklich ein Bild machen könnte.
Widerruf oder Kündigung? Wieso hätte die Widerrufsbelehrung an eine andere Firma gesandt werden müssen? An Deine Firma oder was? Viele Fragezeichen. Zuviele.
wokk
-Nein
-Ja
umjo2.1
Zu Frage 1: Nein.
Zu Frage 2: ja!
Zwar hätte die Widerrufsbelehrung sicherlich nicht an irgend eine Firma gesendet werden müssen. Die ist nämlich für dich, und zwar zum Durchlesen und Belehren bezüglich deiner Rechte und Pflichten!
rayer
@umjo2.1
Langsam lesen. Du scheinst da einen Dreher drin zu haben.
Matthew
Solche Konstruktionen, mit verschiedenen Firmen mögen eventuell legal sein. Dann aber sicherlich am Rande der Legalität. Seriös sind sie ganz sicher nicht!
Sofort kündigen. Sich sowas eine Lehre sein lassen und in Zukunft vorsichtiger sein mit Probe-Abos.
Evtl. kann man versuchen mit Kulanz etwas zu machen. Von einer Firma die mit solch dubiosen Konstruktionen arbeitet, ist mit Kulanz aber eher nicht zu rechnen.
ingSND
An der Schilderung kann m.E. irgendwas nicht stimmen.
Ich schließe einen Vertrag im Netz ab. Dann ist mein Gegenüber entweder mein Vertragspartner oder ein Vermittler.
Im ersten Fall schickt er mir die Widerrufsbelehrung, dann schicke ich auch die Kündigung an ihn.
Im anderen Fall (bei Zeitschriften eher die Regel) muss ich meine Kündigung an die Zeitschrift richten, dann bekomme ich aber auch die Widerrufsbelehrung von dort.
In jedem Fall bekomme ich die WB von meinem Vertragspartner und schicke dort auch die Kündigung hin. Das Konstrukt hier erscheint mir nicht nachvollziehbar.
Irgendwas ist da in der Kommunikation schief gelaufen. In jedem Fall gilt: hat Dein Vertragspartner von Dir keine Kündigung direkt erhalten, dann gibt es keine Kündigung. Kündige zum nächsten Termin und bezahle in der Zwischenzeit Deine Rechnung.
Skorti
@Rayer.
Nö, umjo hat meines Erachtens Recht. Der Fehler und Dreher liegt beim Fragesteller:
"Die Widerrufsbelehrung hätte aber an eine andere Firma gesendet werden müssen."
Nein, hätte die Widerrufsbelehrung nicht. Der Widerruf hätte ggf. an eine andere Firma geschickt werden müssen.
Die Widerrufsbelehrung musste natürlich an den Fragesteller gehen, was ja wohl auch geschah.
Vandit
Wenn die Vertragsbedingungen genau so schlampig gelesen wurden, wie hier gefragt wurde, so kann dagegen etwas unternommen werden. Die Lesefähigkeit ausbauen.
rayer
@Skorti
Wenn man folgenden Satz korrigiert, ist die Sache eindeutig:
Die Widerrufsbelehrung hätte aber an eine andere Firma gesendet werden müssen.
Korrektur:
"Der Widerruf hätte aber an eine andere Firma gesendet werden müssen."
Das erklärt sich aus den ersten beiden Sätzen.
rayer
Sorry, die "drei" ersten Sätze.
Skorti
Genau auf diesen Fehler vom Fragesteller hat Umjo mt seiner Antwort hingewiesen.
rayer
Wenn man davon ausgeht, dass tatsächlich die Widerrufsbelehrung verschickt wurde, ja.
Davon gehe ich allerdings nicht aus, sondern sehe nur einen Fehler in der Ausdrucksweise, da am Anfang klar steht, die Kündigung erfolgte sofort nach Erhalt der Widerspruchsbelehrung.
umjo2.1
@Skorti: Lass' gut sein. Du hast meinen Beitrag so verstanden, wie er gemeint war.
Das reicht mir.
@Vandit: Beitrag zum alleinigen Zwecke der Beleidigung. Ganz groß!
Vandit
Umjo, krieg Dich ein oder such Dir ein anderes "Opfer". Man sieht doch, wie grottig diese Frage gestellt wurde. Man schafft es nicht mal, einen klaren Sachverhalt darzulegen.