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Gast

Wasserablesung

Einmal im Jahr wird das Wasser abgelesen.
Muss der Vermieter, mir den Wasserstand mitteilen und muss ich dafür unterschreiben
Frage Nummer 3000288761

Antworten (5)
rayer
Den Wasserstand nicht, den Zählerstand schon. Das kommt auch ohne Unterschrift.
Deho
Wo liegt das Problem? Warum sollte der Vermieter Dir den Wasserstand mitteilen, was könntest Du damit anfangen? Wasserstand ist Wasserstand, der wird auch ohne eidesstattliche Erklärung und Unterschrift abgelesen. Wenn Du dann der Meinung bist, dass der Wert falsch ist, kannst Du immer noch Einspruch erheben, musst es aber dann auch beweisen können.
Vandit
Nicht das Wasser wird abgelesen, sondern der Verbrauch lt. Zähler. Nein, Du musst nichts unterschreiben. Vielfach funktioniert das heutzutage per Funk. Da muss der Ableser nicht einmal mehr zum Gerät.
micle
Das kommt darauf an, ob der Vermieter die Kosten für Warmwasser und Kaltwasser nach Verbrauch mit dem Mieter abrechnet und ob dafür in der Wohnung überhaupt Wasseruhren eingebaut sind. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es für den Kaltwasserverbrauch nicht. Der Vermieter muss diesen nicht zwangsläufig nach Verbrauch abrechnen.

Für den Einbau von Warmwasseruhren zur Ermittlung des Verbrauchs besteht zunächst eine grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung.
Ist aber deren Einbau technisch nicht möglich, z. B weil er einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde oder die Wasseruhr ist defekt oder kann nicht abgelesen werden, weil der Mieter nicht anwesend ist, dann hat der Vermieter die Möglichkeit den Verbrauch auf Grundlage früherer Abrechnungszeiträume oder anderer Kriterien zu schätzen.

Beides hängt vom jeweiligen Bundesland ab und ist nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt.

Wie der Vermieter die Wasserkosten abrechnet, ist im Mietvertrag vereinbart.

Wenn Wohnungswasseruhren eingebaut sind und deiner Wohnung abgelesen wird, bist du als Mieter ohnehin anwesend oder lässt dich zwecks Zugangs in deine Wohnung vertreten. Da könnte man problemlos mit ablesen oder eine Foto vom Zählerstand machen. Bei Funkablesung von Wohnungswasseruhren, wie es heute durchaus üblich ist, lässt der Ablesebetrieb meist einige Tage vor der Ablesung im Haus von der Hausverwaltung einen Aushang machen, auch dann kann man sich den Zählerstand zur Kontrolle kurz notieren.

Der Stand der Hauptwasseruhr des Wasserversorgers ist durch die Jahresabrechnung des Wasserwerks dokumentiert auf die sich die Nebenkostenabrechnung meist bezieht. Wird die Nebenkostenabrechnung nicht zum Jahresende erstellt kann man Zählerstände durchaus interpolieren, das tut das Wasserwerk und der Strom- und Gasversorger ohnehin, da nicht alle Messgeräte zum 31.12. eines Jahres abgelesen werden können.

Mitteilen muss der Vermieter dem Mieter den Zählerstand spätestens mit der Nebenkostenabrechnung, vorher ist er zu nichts verpflichtet und benötigt die Unterschrift des Mieters nicht.

Seit Januar 2022 müssen Vermieter Ihre Mieter monatlich über die Höhe des aktuellen Energieverbrauchs informieren, wenn die Erfassungsgeräte digital abgelesen werden. Das betrifft aber nur die Heizkosten.
Hefe
In Mehrfamilienhäusern schließt die Hausverwaltung einen Vertrag mit einer Firma ab, die die Geräte abliest, aber im Normalfall nicht die Namen der Eigentümer kennt.
Muss sich jeder Vermieter sich direkt von dieser Firma die Daten schicken lassen oder leitet die Hausverwaltung die Daten automatisch an die Eigentümer weiter.