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Gast

Wegen Trunkenheit in Psychatrie

Sohn ,volljährig, war auf einer Veranstaltung auf öffentlichen Gelände. Da er der Polizei ihrer Meinung nach zu betrunken war, wurde er in Psychatrie eingewiesen obwohl er komplett gesund ist. Der Polizist verweigerte sogar dass er seinen Rucksack mitnehmen durfte obwohl da Geldbörse, Ausweis, Krankenkassen, Geld drin waren. Wir bekamen ihn erst nach 48 Stunden raus, da uns Ärztin erpresst, sie würde sonst Richter einschalten. Jetzt stelle ich vermutlich Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichtsbeschwerde oder beides?
Frage Nummer 3000292563

Antworten (7)
rayer
Mach, was Du für richtig hältst. Wenn man nur eine Seite der Medaille kennt, ist es schwierig, einen Ratschlag zu geben.
Allerdings ist die Promillegrenze, die zur Einweisung in die Psychiatrie führt, schon bedenklich.
Vandit
So, so. Die Ärztin erpresst also die Eltern eines Suffkopps.. Hoffentlich wird aus der Dienstaufsichtsbeschwerde (die man natürlich als Betreuer einer unmündigen Person stellen kann) nicht ein Bumerang in Form einer Verleumdungsklage.
Ist aber auch ein Unding. Anstatt dass z.B. der dienstälteste Polizist so einen Suffkopp mit nach Hause nimmt und ihm das Köpfchen hält, wird er zum eigenen Schutz (und auf unser aller Kosten) in ein Krankenhaus gepackt.
Psychiatrie ist doch gar nicht so schlecht, ehe man sich in einem Krankenhaus, wo nur wirklich Kranken schnell geholfen werden muss, mit einem Alki beschäftigen muss. Das Personal wird dankbar sein.
Vandit
@Pöbel-Rayer, informiere Dich doch mal, was Fäkalsprache ist. Du Held der Suchmaschinen. 🤣🤣
Da ich Neid nicht durch Protzkarren vor der Haustür provoziere, bin ich ja gut dran, wenn niemand neidisch ist.
Hast Du eigentlich Aufmerksamkeitsdefizite? Frage ist nur rhetorisch gemeint.
dschinn
Alkoholismus ist eine Krankheit.
rayer
Hast recht, Suffkopp ist eher Pöbelsprache. Den kleinen Unterschied überlasse ich gerne Dir.
mantrid
DIe Polizei weist niemanden in die Psychatrie ein. So etwas machen nur Ärzte. Dann geht das auch nur mit richterlicher Genehmigung oder bei Gefahr im Verzug, z.B. bei Selbstmordabsichten. Das mit dem Rucksack ist nachvollziehbar, wenn die Polizei nicht ausschließen kann, ob sich in dem Rucksack gefährliche Gegenstände befinden. Zu einer Durchsuchung des Rucksacks ist die Polizei nicht verpflichtet, muss diesen aber dann sicherstellen. Wenn jemand Beschwerde einreichen darf, dann nicht du, sondern dein Sohn. Persönlich würde ich das unter "erzieherischer Maßnahme" verbuchen, sich auf öffentlichen Veranstaltungen nicht sinnlos die Birne dicht zu ziehen. Zwei Tage Klapse sind immer noch besser als wehrlos zusammengeschlagen und ausgeraubt. zu werden.
rayer
Da steht auch kein Wort davon, dass die Polizei die Einweisung veranlasst hat. Wie schon erwähnt, die Promillegrenze, die da überschritten wurde, liegt schon sehr hoch und es ist alleine aus der Zeitspanne, die der Körper zum Abbau der Menge an Alkohol braucht, absolut erwartbar das unter 2 Tagen Beobachtung nichts geht.