['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Weiß hier irgendwer mit welcher Begründung man in Deutschland einen legitimierten Namenswechsel durchführen kann? Eine gute Freundin von mir hat große Probleme und möchte daher ihren alten Namen so bald wie möglich loswerden... | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
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JannissMann3

Weiß hier irgendwer mit welcher Begründung man in Deutschland einen legitimierten Namenswechsel durchführen kann? Eine gute Freundin von mir hat große Probleme und möchte daher ihren alten Namen so bald wie möglich loswerden...

Frage Nummer 14178

Antworten (4)
netter_fahrer
Eine Namensänderung ist aus bedeutenden Gründen möglich. Hier das Namensänderungsgesetz:
Vincent Schubert
Geht es um den Vor- oder den Nachnamen? Wenn es um den Nachnamen geht, dann ist der einfachste Weg wohl eine Heirat oder Trennung, je nachdem. Ansonsten hat sie schlechte Karten, sollte sich aber einfach mal mit ihrem Problem an das Standesamt wenden und fragen, wer dafür zuständig wäre, denn das ist immer unterschiedlich.
Laternenbeisser
Ich glaube, das funktioniert nur im Rahmen eines Zeugenschutzprogrammes. Da wird dann der ganze Prozess aber direkt von der Polizei eingeleitet. Ein Wechsel des Namens nur weil man sich selbst einen schlechten Ruf eingehandelt hat wird wohl als Begründung nicht reichen. Aber vielleicht fragst du einfach mal bei der Stadt?
Manuel Müller
Im aktuell geltenden Namensrecht ist es nicht so einfach möglich. Der Name darf nicht ohne triftigen Grund geändert werden. Es gibt aber einige Gründe, die es dann doch zulassen. Frauen können nach der Scheidung ihren alten Namen wieder annehmen, außerdem wenn der Name unzumutbar oder zu häufig (Sammelname/ Verwechslungsgefahr) ist.