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Karloze_+-0

Welche Auswirkung gibt es bei Aufhebungsverträgen und Anspruch auf ALG I? Ist da eine Wartezeit zu befürchten? Wenn ja: wie lange?

Frage Nummer 42037

Antworten (3)
Heraklit1970
Einfach einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen. VOR Vertragsunterzeichnung!
Logro123
Es kann passieren, dass man bei einem Aufhebungsvertrag erst einmal eine Sperrfrist beim Arbeitsamt auferlegt bekommt. Es kommt ganz allein auf die Umstände an, die zu dem Aufhebungsvertrag geführt haben. Wenn er gut zu erklären ist, also nicht, nur weil man keine Lust mehr hatte, dann kann man mit seinem Sachbearbeiter darüber reden, ob es zu einer Sperrfrist kommen muss.
Franz Schwarz
Wenn der Vertrag im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben wurde, wird voraussichtlich eine Sperre des Arbeitslosengeldes erfolgen. Es kommt nur zu keiner Sperre, wenn man wirklich unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geraten ist oder zum Beispiel Mobbing-Opfer wurde und aus diesem Grund selber gekündigt hat. Aber selbst in diesem Fall, wird eingehend geprüft und ein Arzt hinzugezogen, der bestätigt, dass es unzumutbar ist, den Arbeitsplatz noch ein weiteres Mal aufzusuchen. Wenn dies alles nicht beigebracht wird, ist auch hier mit einer Sperrfrist zu rechnen.