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Gast

Habe ich Anspruch?

Ich habe von November 2020 bis November 2021 ALG I bezogen, nachdem ich betriebsbedingt meine Arbeit verlor. Aus dieser Zeit bleibt ein Restanspruch von zwei Tagen.
Anschließend arbeitete ich vom 01.12.2021 bis 31.03.2023 - also volle 16 Monate - sozialversicherungspflichtig als Lagerist. Hierbei muss ich jedoch erwähnen, dass es zu einer Kündigungsschutzklage kam, da mein Arbeitgeber mich zum 01.10.2022 entlassen hatte. In Folge der Kündigungsschutzklage kam es zu einer Lohnfortzahlung bis zum 31.03.2023. So ergeben sich die 16 Monate, in denen ich sozialversicherungspflichtig tätig war.
Die Agentur für Arbeit ist nun der Meinung, dass ich lediglich die zwei Tage Restanspruch von vor meiner Beschäftigung habe.
Somit wurde nur der 01.04. und 02.04.2023 finanziell durch ALG l gedeckt.

Ist das rechtens?
Frage Nummer 3000284574

Antworten (1)
ingSND
Nach meinem Verständnis ist ein neuer Anspruch entstanden - nicht über weitere 12 Monate, aber mehr als zwei Tage.
Ich denke, es lohnt sich, hier nachzufassen.
Ich würde mich zunächst bei einer Sozialberatungsstelle melden. Abhängig vom Beratungsergebnis dann eventuell zum Anwalt.