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Marksi242476

Was passiert, wenn eine angeforderte Drittschuldnererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird? Entstehen daraus irgendwelche Ansprüche?

Frage Nummer 40716

Antworten (4)
Alex64
"Kommt der Drittschuldner seiner Auskunftspflicht überhaupt nicht, unvollständig oder zu spät nach oder gibt er eine falsche Erklärung ab, haftet er dem Gläubiger gegenüber für den daraus entstandenen Schaden. Der Anspruch auf Abgabe der Drittschuldnererklärung kann hingegen nicht eingeklagt werden.

Einige Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Bundesländer sehen neben der Klage ein Zwangsgeldverfahren zur Erzwingung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung vor. Das Zwangsgeldverfahren kann vor dem Klageverfahren oder anstatt des Klageverfahrens durchgeführt werden."
Quelle
Mr.President
Rein theoretisch kann der Gläubiger an den Drittschuldner Schadenersatzansprüche richten. Der Drittschudlner ist in der Regel der Arbeitgeber oder eine Instanz, wie zum Beispiel ein Kreditinstitut (Bank) oder das Finanzamt. An und für sich passiert es nur ganz selten, dass eine Drittschuldnererklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wird.
sunnybritt
Eine Drittschuldnererklärung ist ein Schuldanerkenntnis im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Um genaue Auskunft zu bekommen ob durch verspätete oder gar nicht abgegebene Drittschuldnererklärung etwaige Ansprüche entstehen können, sollte man am besten einen Anwalt frage. Dieser kann einem genau und Detailliert Auskunft darüber geben, welche Nachteile einem dadurch entstehen können. Diese Auskunft kann man aber auch bei gericht bei einem Rechtspfleger bekommen.
Steffen Sauer
Eine Drittschuldnererklärung muss auf Verlangen des Gläubigers innerhalb von zwei Wochen an den Gläubiger abgegeben werden. Der Drittschuldner haftet gegenüber dem Gläubiger für das Nichterfüllen, das seine Verpflichtung gewesen wäre, entstandenen Schaden. Wenn keine Reaktion des Drittschuldners erfolgt, besteht eine Schadensersatzpflicht. Das können Sie auch alles im § 840 ZPO nachlesen.