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Gast

Welche Erbfolge tritt hier in Kraft?

Unser Vater, Witwer ist plötzlich verstorben.
Wir sind 3 Schwestern, die Älteste (ledig, keine Kinder) ist noch langer Krankheit 4 Wochen nach Vater verstorben.

Es geht um die Eigentumswohnung vom Vater, deren Wert auf mehr als 300.000 Euro geschätzt wird.

Es gibt kein Testament, aber er sagte vor kurzem noch, alle Kinder sollen den gleichen Anteil bekommen, unabhängig von allem.

Unsere älteste Schwester hatte den Kontakt zum Vater vor 20 Jahren abgebrochen und schon damals gesagt, sie möchte vom Vater nichts erben. Auch hierzu gibt es nichts schriftliches.

Wird das Erbe direkt unter uns, den 2 verbliebenen Schwestern aufgeteilt?
Oder hat unser Schwester ihren Anteil schon geerbt und wir erben von unserer Schwester?
Wir bitten um eine Einschätzung.
Frage Nummer 3000118141

Antworten (1)
Skorti
Was hältst du denn mal von einem Rechtsanwalt Fachrichtung Erbangelegenheiten?

Aber so mal ganz unverbindlich meine Wette geht auf den 2. Fall. Was natürlich einen Unterschied in der Steuer macht.
Jede erbt ein Drittel der Wohnung macht 100.000 steuerfrei.
Jede verbliebene Schwester erbt 50.000 von der verstorbenen Schwester, macht 30.000 zu versteuern.

Vorausgesetzt, das Finanzamt setzt die Wohnung zu dem Verkehrswert an.

Bei egal welcher Steuersatz auf 30.000 Euro anfällt, ein Besuch beim Anwalt ist günstiger.