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jonnyV

Welche Möglichkeiten gibt es mit der man sich die Gebühren für die GEZ sparen kann?

Frage Nummer 40335

Antworten (5)
bh_roth
Man muss den GEZ-Deppen nur glaubhaft machen, dass man keinen funktionstüchtigen Fernseher oder Computer und kein Radioempfangsgerät (auch nicht im Auto) besitzt. Und schon hast du die maximale Ersparnis.
bh_roth
@Amos: Wow, das wusste ich nicht. Was bin ich wieder froh, dass ich nicht mehr in D lebe. Ich habe deinen Link gelesen. Mit meinem Rechtsverständnis komme ich mit so einer Zwangsabgabe nicht klar. Da kann man nur hoffen, dass das BVerfG diese Zwangsabzocke kippt.
Alpen_Heidi1956
Sparen kannst Du Dir die GEZ-Gebühren nicht, Du kannst aber auf Antrag von der Zahlung befreit werden. Es wird übrigens in Zukunft für die Zahlung der Rundfunkgebühren keine Rolle mehr spielen, ob im Haushalt tatsächlich ein Radio, Fernseher oder Computer mit Internetanschluss vorhanden ist oder nicht, da die Gebühren in Zukunft generell pro Haushalt erhoben werden. Diese sogenannte Haushaltspauschale wird ab 2013 eingeführt. Befreien lassen kannst Du Dich zum Beispiel, wenn Du ALGII (aka Hartz IV) beziehst. In dem Fall musst Du bei der GEZ halbjährlich einen Eintrag stellen und diesen zusammen mit einer Bestätigung der Leistungsabteilung Deines Jobcenters einreichen.
Mirksen Meier
Diese Möglichkeit hast Du nur, wenn Du sozial bedürft bist, Bafög bekommst oder nachweislich schwerbehindert bist (mindestens 60 % seh- oder hörgeschädigt). In diesen Fällen kannst Du Dich von der GEZ-Gebühr per Antrag befreien lassen. Es reicht also nicht zu sagen: „Ich habe gar kein Radio/keinen Fernseher/kein Internet“. Diese Begründung wird spätestens ab 2013 überfällig, wenn die sogenannte Haushaltspauschale eingeführt wird. Dann ist unerheblich, ob tatsächlich Geräte im Haushalt vorliegen oder nicht und eine Befreiung wie gesagt nur auf Antrag möglich.
Jörg Schreiber
Die Gebühren der GEZ sind von jedem Haushalt mit Rundfunkgeräten zu bezahlen. Ausgenommen sind Arbeitslosengeld II Empfänger und Menschen mit einem Behindertenausweis. Der Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung muss mit den benötigten Nachweisen, schriftlich bei der Gebühreneinzugszentrale gestellt werden. Ein Haushalt ohne Fernseher, Radio, PC, Laptop oder Autoradio muss keine Rundfunkgebühren bezahlen.