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Noah_hang_tan

Welche Vorschriften gibt es für den Brandschutz in Gebäuden? Wer kann mir diesbezüglich weiterhelfen?

Frage Nummer 11780

Antworten (4)
KunterBunt
Hallo, seit dem Jahr 2010 ist Rauchmelder-Pflicht! In jedem Schlaf- und Kinderzimmer und Korridor zum Ausgang der Wohnung und des Hauses müssen Rauchmelder angebracht sein. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer bzw. Vermieter, nur im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist bei Mietwohnungen der Mieter selbst verantwortlich.
Josef Pfeiffer
Darunter versteht man praktisch den baulichen und betrieblichen Aufwand, der betrieben wird, um Brandfälle zu vermeiden. Das sieht also eine entsprechende Architektur und die Verwendung von entsprechendem Baumaterial vor, ebenso ein vernünftiges Betreiben der Räumlichkeiten.
Jeüger_ger2
Bist du gerade am bauen oder umbauen? Eine wichtige Regel kenne ich noch, vom eigenen Umbau: Tragende Holzbalken dürfen eine Mindestdicke nicht unterschreiten. Bei Privathäusern darf man solche Regeln aber auch ignorieren. Kann aber Ärger mit der Versicherung geben, wenns wirklich brennt.
Tuerenposten
In den meisten Bereichen ist der T30 ausreichend. Bei T30 Brandschutztüren empfehlen wir immer noch den Rauchschutz (RS). Leider ist es so das ca. 3% verbrennen und der Rest an Rauchvergiftung stirbt.
Mehr Info unter https://tuerenposten.de