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Gast

Nachbarschaftsstreit

Nach zwei Schlichtungen erfüllt unser Nachbar seine dort bei Gericht unterschriebenen Zusagen überhaupt nicht. Unser Rechtsanwalt hat sich aus Desinteresse der gegnerischen Rechtsanwältin angepasst. Die Richterin war nicht vom Fach und hat gegen uns entschieden. Es steht eine Riesentanne des Nachbarn über unserer Garage, die uns massenhaft Schäden zugefügt hat. Das ist dem Gericht egal. Was ist zutun?
Frage Nummer 3000290567

Antworten (6)
ingSND
Wechsel den Anwalt und gehe in Berufung.
Mir fehlt zwar jegliche Phantasie, wie innerhalb von zwei bis drei Jahren eine "Riesentanne" auftauchen kann (denn andernfalls hättest Du die Situation jahrelang widerspruchslos akzeptiert, da wird es dann schwer, plötzlich "massenhaft Schäden" zu haben). Aber sei's drum, was bin ich froh, woanders zu wohnen...
Stollenhutze
Anwältin hat kein Interesse, Richterin keine Ahnung, Tanne zu viele Nadeln, Nachbar teilt nicht deine Meinung, Also sind hier alle doof, nur du natürlich nicht?
Vandit
"Unser Rechtsanwalt hat sich aus Desinteresse der gegnerischen Rechtsanwältin angepasst. "
Mit solchen ehrverletzenden Äußerungen wäre ich sehr vorsichtig.

"Die Richterin war nicht vom Fach" Vermutlich doch. Meistens haben Richter Jura studiert.
Skorti
@Ing,
Wie kommst du auf 2 - 3 Jahre? Es wurde doch keine Zeit genannt?
Es gab schon 2 Schlichtungen, die sich gerne auch mal länger als über jeweils 1 Jahr hinziehen können. Es kann auch jeweils zwischen den Schlichtungen ein Zeitraum von einigen Jahren gelegen haben. Es kann auch Jahre gedauert haben, bis der Streit unter Nachbarn zu der ersten Schlichtung geführt hat. Es kann natürlich auch alles innerhalb eines Jahres geschehen sein.

Ich bin zwar auch froh, woanders zu wohnen, aber ich weiß nicht mal vor welchem Nachbarn ich mich mehr fürchte.
mantrid
Bei einer Schlichtung entscheidet die Richterin gar nichts, sondern die Parteien einigen sich ohne Prozeß. Selbst wenn es vor Gericht geht, gibt es mehrere Instanzen, vom Amtsgericht, über das Landgericht, das Oberlandesgericht, dem Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Wenn ich es mit einer derart bösartigen Tanne zu tun hätte, würde ich mal im Internet recherchieren, was es da für Gerichtsurteile bereits gibt. Gemäß einem Urteile des Bundesgerichtshof darf man überhängende Äste sogar abschneiden, auch wenn dadurch die Standfestigkeit des Baumes beeinträchtigt wird. Achtung, die Schutzzeiten von 01.03 bis 30.09. einhalten! Der Überhang muss das eigene Grundstück merklich beeinträchtigen, wie es bei Nadelbäumen eigentlich regelmäßig der Fall ist. Und Baumwurzeln darf man auch kappen, wenn das eigene Grundstück beeinträchtigt wird. Vorher schriftlich den Nachbarn informieren, denn der muss sich kümmern, wenn der Baum durch solche Maßnahmen nicht mehr standsicher ist. Bäume kippen aber fast immer zu der Seite, an denen Äste oder Wurzeln noch dran sind, also zu deinem Nachbarn. Da darfst du dich dann auf die Herbststürme freuen.
DerWissende
Da steht und wächst seit Jahren eine Tanne so vor sich hin und plötzlich ist die Garage beschädigt?
Hmm, also Gerichte folgen im Allgemeinen den Beweisen. Aber es ist Deine Aufgabe, den Beweisvortrag zu führen. Du musst dem Gericht schlüssig und nachvollziehbar beweisen, dass die Tanne Deine Garage geschädigt hat. Ich vermute das, entweder kein oder ein nur sehr schwacher Beweisvortrag vorgetragen wurde.
Da Dir das sooo wichtig ist, würde ich das Verfahren von Grund auf neu aufbauen, mit Gutachter etc. Kosten und Zeitaufwand werden allerdings jedweden vernünftigen Rahmen sprengen. Die andere Möglichkeit wäre Du einigst Dich mit dem Nachbarn und lässt auf Deine Kosten die Tanne fällen - Kostenrahmen so ab 2500,- €