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Carkattel2

Welches Einkommen wird bei der Berechnung vom Kindergartenbeitrag zugrunde gelegt? Habe mich gerade getrennt. Auch das vom Vater?

Frage Nummer 18865

Antworten (2)
Sixpence
Frag den Kindergartenträger.
CaroDeLuxx
Soweit ich weiß wird bei der Berechnung des Beitrages nur Dein eigenes Einkommen angerechnet, aber nicht das vom Vater, wenn ihr getrennt lebt. Aber wenn Du Unterhalt von ihm für Dich (nicht für das Kind) bekommst, musst Du das angeben und es zählt als Einkommen.