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Freddy1234

Wenn Hundehaltung in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt ist, welche Handhabe haben dann Nachbarn, die sich durch den Hund gestört fühlen?

Frage Nummer 27631

Antworten (5)
bifu70
Kommt darauf an, worin die Störung besteht. Bellt er? Kackt er in den Vorgarten? Trägt er bei Regenwetter Dreck ins Treppenhaus? Ängstigt er Sie bei Begegnungen im Treppenhaus durch Anspringen oder Knurren? Läuft er dort frei? Und was soll Ziel Ihrer "Handhabe" sein: Den Hund aus dem Haus zu entfernen oder die Störung für Sie zu minimieren? Eine Handhabe, die Sie immer haben, und die viel zu selten genutzt wird, ist, das offene Gespräch mit den Haltern zu suchen. Schildern Sie ihnen, was Sie genau stört und überlegen Sie gemeinsam, wie man es vermeiden kann. Dabei geht es um das Finden einer für Sie alle verträglichen Lösung und nicht um einseitige Vorwürfe.
Jan Ziegler
Auch ein Hund muss sich an Ruhezeiten halten und darf nachts nicht bellen. Wenn das regelmäßig der Fall ist, kann man den Halter verpflichten lassen an einer Hundeschule zu lernen, wie man den Hund ruhigstellen kann. Notfalls wird er das Tier auch abgeben müssen.
Holger Fuchs
Es kommt darauf an, inwieweit Du dich von dem Hund gestört fühlst. Ich würde erst einmal mit dem Hundebesitzer sprechen. Wenn das nichts bringt, wende Dich an die Wohnungsverwaltung. Ist der Hund tagsüber immer eingesperrt, allein und bellt, dann würde ich mich an den Tierschutzverein wenden. Ich glaube Du kannst das sogar anzeigen.
Countryjoe
Umziehen zum Beispiel. Am besten in eine hunde- und kinderfreie Umgebung. Denn die Leute die keine Tiere mögen, mögen i.A. auch keine Kinder.
Bastrich
neben einem freundlichen gespräch zwischen nachbarn (das meist nicht mehr möglich ist), bleibt ihm nur, sich an den vermieter zu wenden und ihm seine probleme und vorbehalte zu schildern. der vermieter als eigentümer muss dann entscheiden, wie es weitergehen soll.