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derlothar_2190

Wer haftet für Wasserschäden in Mietwohnungen? Mieter oder Vermieter?

Frage Nummer 42564

Antworten (4)
fiatpolski
Kommt drauf an. Rohr geplatzt (in der Wand) Vermieter.
Wasserschaden weil Waschmaschine ausgelaufen: Mieter
Udaas_44
Es hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Eine ausgelaufene Waschmaschine ist Mietersache und die Versicherung des Mieters muß in Kraft treten. Auch bei unsachgemäßer Bedienung eines Wasserhahnes oder Anschlusses. Bei Leitungsschäden durch hohes Alter oder unsachgemäßen Einbau muß der Vermieter sich kümmern und die entstandenen Schäden ersetzen bzw. die Kosten ersetzen.
007Klausi
Bei Wasserschäden in einer Mietwohnung kommt es auf den Verursacher an. Wenn der Mieter glaubwürdig nachweisen kann, dass der Vermieter den Schaden verursacht hat, so haftet der Vermieter. Läuft jedoch zum Beispiel die Waschmaschine aus und gehört diese dem Mieter, dann haftet der Mieter für den Schaden.
Matger007
Der Vermieter hat in der Regel eine Versicherung für Leitungswasserschäden abgeschlossen, die die Versorgungsleitungen betreffen. Wenn es sich um einen Schaden, wie z. B. durch einen abgeplatzten Waschmaschinenschlauch handelt, dann müsste der Mieter eine eigene Versicherung dafür abgeschlossen haben, da es ansonsten sehr teuer für ihn werden kann.