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DanyHeiny

Wer hat bei § 263 StGb Betrug eigentlich die Beweislast?

Frage Nummer 40538

Antworten (4)
bh_roth
Der Staatsanwalt.
Leoni Dietrich
Bei einer Anzeige nach § 263 Strafgesetzbuch liegt in dem Sinne weder beim Anzeigenden als auch beim Angezeigten die Beweislast. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, dem die Staatsanwaltschaft nachzugehen hat und die Ermittlungen führen wird. Während des Ermittlungsverfahrens wird festgestellt, ob die Vorwürfe haltbar sind oder nicht.
Stellas_schmittel01
Bei Betrug gemäß § 236 Strafgesetzbuch handelt es sich um ein Delikt, was von der Staatsanwaltschaft untersucht wird. Die Beweislast liegt hier auf Seiten der Staatsanwaltschaft, also weder beim Anzeigenersteller als auch beim Angezeigten. Die Staatsanwaltschaft ist die zuständige Ermittlungsbehörde.
Volkessen1234
Betrug ist ein Delikt, was von der Staatsanwaltschaft untersucht und weiterverfolgt wird. Derjenige, der die Anzeige stellt, ist aus der Beweislast raus. Rein theoretisch kann die Anzeige auch aus Böswilligkeit zu Stande gekommen sein, wie z. B. bei einem typischen Nachbarschaftsstreit. Die Beweislast liegt ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft.