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charlie_19

wer hat die rechte an speisekarten...

hallo, problem: eine freundin hat einer werbeagentur alle inhalte (beschreibungen und preise) für die neue speisekarte ihres cafes geliefert. jetzt hätte sie gern die druckdateien. (es war alles sehr teuer...) die agentur behauptet, diese muss sie nicht herausgeben da es ihre copyrigts sind. die agentur hat 1:1 die vorgaben umgesetzt. einen vertrag gibt es nicht! was tun? ... danke ! vielleicht hat jemand sowas schonmal geklärt, ansonsten geh ich zum anwalt. grüsse
Frage Nummer 43973

Antworten (22)
Oberguru
Tjä im Vertrag würde drinstehen was alles zu übergeben ist. Detail am Rande: wenn du zum Fotografen gehst bleiben die Negative im Besitz des Fotografen. Allerdings kann er damit ncht machen was er will. Er schützt sich damit das du nicht zu jemanden anderen gehst und dort billigere Abzüge besorgst.
Im übrigen gibt es in Deutschland kein Copyright, nur das Urheberrecht und daraus abgeleitete Nutzungsbedingungen. Ohne Vertrag gelten die AGB bzw das BGB.
charlie_19
hallo, erstmal danke, wie ist die rechtslage ohne vertrag? danke
charlie_19
ich nochmal... die speisekarten wurden gedruckt, mit rechnung, alles klar. die leistung der agentur ist ok und auch bezahlt! durch zufall kam ans licht dass die agentur bei den druckkosten ganz extrem zugelangt hat. und jetzt sollen die weiteren speisekarten woanders! gedruckt werden. wie gesagt, alles mit rechnung und bezahlt. eine rechnung fürs layout und für den druck eine extra rechnung der agentur. die leistung (layout) ist ok und gut bezahlt.
Oberguru
Genau deshalb ist es Usus und auch rechtens dass die Druckdaten behalten wrrden. Es sei denn es ist vertraglich anders geregelt. Mal wieder $Zeichen in den Augen gehabt, das billigste genommen, nicht informiert, und jetzt rumheulen. Wenn es keinen Vertrag gibt: Pech.
charlie_19
hallo, es ist nicht so!!! das layout war TEUER! und auch der 1. auftrag! druckdaten liefern! DANN wurde von der agentur druck angeboten, es war eilig, die agentur hat gesagt nur bei ihrer hausdruckerei wird alles super etc... dann, durchdummheit der agentur bekam die auftraggeberin die druckrechnung. standard im internet! .. und jetzt will die agentur die in auftrag gegebenen dateien nicht rausrücken. es gibt keine offenen rechnungen etc. das ist jetzt exact die sachlage. ích hab grad nachgefragt, die erste rechnung lautet auf erstellung druckdaten. (wusste ich bis eben nicht) meine meinung: die in der ersten rechnung berechnete leistung muss erbracht werden. für einen laien (auftraggeber) macht es keinen sinn druckdatenerstellung zu beauftragen und dann die dateien nicht zu erhalten. am telefon hat ein mitarbeiter wohl sinngemäss gesagt dass die druckdaten ja erstellt wurden aber von einer herausgabe keine rede war... ich denke, ein anwalt sollte jetzt ran.
bifu70
Wir haben in Deutschland kein Copyright, sondern ein Urheberrecht. Dieses liegt - der Name legt es nahe - immer (!) beim Urheber eines Werkes, hier also bei der Werbeagentur, die den kreativen Job gemacht hat. (Und das hat sie ganz ungeachtet der Frage, ob sie dabei auf Vorgaben zurück gegriffen hat oder nicht.) Die Agentur als Urheber kann Nutzungsrechte veräußern, z. B. an deine Freundin, die die Arbeit der Agentur so für ihre Speisekarte gebrauchen darf. (Nicht aber automatisch auch für Poster, Zeitungsanzeigen oder weitere Speisekarten, wenn dies nicht ebenfalls vereinbart und Gegenstand des Vertrages geworden ist!)
bifu70
Es ist also völlig üblich, dass die Agentur nicht die Druckvorlagen aus der Hand gibt und damit die Kontrolle darüber, was mit ihrem Werk weiter passiert. Was den Vertrag betrifft, so gibt es sehr wohl einen Werksvertrag. Er kommt durch Angebot und Annahme zustande, auch ohne dass es der Schriftform bedarf. Wenn die Agentur also X Speisekarten zum Preis von Y anbietet und deine Freundin ja sagt (Indiz dafür ist das zur Verfügung gestellte Material und ihre Zahlung des Preises), ist ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen worden - wenngleich mündlich. Es kann also nur noch darum gehen, was denn Gegenstand des Vertrages gewesen ist: Ein Design zu erstellen, über das deine Freundin frei verfügen kann oder die Gestaltung von einer limitierten Auflage von Speisekarten? Und war auch der Druckauftrag Bestandteil des Vertrages? (Offenbar, deine Freundin hat die ersten Karten ja abgenommen.) Mein Tipp: Such dir den Anwalt das nächste Mal vorher und informiere dich besser.
WonderingStar
Das ist wieder so ne Sache.
Wenn Die Auftraggeberin nicht nur ein Mansukript, sondern auch einen Entwurf geliefert hat, war die Agentur nur für die Erstellung der Druckvorlage (plus, wie wohl auch vereinbart die Druckauflage) zuständig und muß diese auf Verlangen auch ausliefern.
Stecken eigene kreative Leistungen von ihr drin (z.B. Umsetzung des Cafe-Namens als eigenständigen Schriftzug - nicht als Satzschrift!), hat sie die vollen Verwertungsrechte.
Gerichte und anwälte bemühen lohnt hier überhaupt nicht, der Richter erkennt mangels Beweisführung auf Vergleich - und jeder trägt seine Kosten zusätzlich selbst. Einigt euch - oder verändere das Design ein wenig und such dir einen Web-Gestalter, der es billiger - und besser ? - kann.
WonderingStar
Auch ein Nachdruck der unveränderten Karte bei der Ursprungsdruckerei Druckerei - unter Umgehung der Agentur - ist bei fehlendem Vertrag selbstverständlich machbar. .Das sind Nutzungsrechte, die sind stückzahlunabhängig. Aber - außer den Preisen - nicht verändern!
charlie_19
hey das ist interessant... also ich versuch es auf den punkt zu bringen: meine freundin hat alle inhalte, auch das logo! geliefert. auftrag: druckdateien liefern. die erste rechnung lautet auch: erstellung druckdateien. mit diesen druckdateien wollte sie dann selbst die speisekarten bestellen. die erstellung der druckdateien war wirklich sehr teuer. bei der abholung, die cd lag auf der theke!, wurde ihr dann der druckauftrag verkauft, weil die agentur! den zeitrahmen nicht eingehalten hat. 2 klar getrennte aufträge. und jetzt gibt die agentur die cd nicht mehr raus... irre, oder?
WonderingStar
Also schriftlich auf Ertragserfüllung pochen:: Frist setzen zur Lieferung aus Auftrag und Rechnung 1 (schon bezahlt?), mit Verzug und Anwaltskosten drohen. Dann Mahnbescheid. So scheint das ne klare Sache (immer vorausgesetzt: keine Copyright-Rechte aus künstlerischer Leistung der Gegenseite).
Sockenpuppe
Nochmal: Es gibt in Deutschland kein Copyright!
Nur ein Urheberrecht! Und das hat immer der Urheber! Und da bleibt es auch! Im gegensatz zum Copyright ist das Urheberrecht nicht veräußerbar!
WonderingStar
In der Gebrauchskunst - nicht nur in D -sind sämtliche Rechte am Bild- Ton- Wort- etc. Werk übertrag- und veräußerbar. Das ist Fakt.
Sockenpuppe
Nö! Der Künstler ist nicht von seinem Werk trennbar!
Wenn du mein Lied gekauft hast und es plötzlich für Werbung für einen VT-Film benutzt, was mit mir nicht abgesprochen war, dann ich ich den Missbrauch meines Liedes untersagen!
charlie_19
irgendwie geht alles am ziel vorbei: es wurden druckdaten bestellt, sonst nichts. diese wurden erstellt und berechnet - aber nicht geliefert. das ist alles. der zweite auftrag hat mit dem 1ten nichts zu tun. ich könnte auch hingehen und was zu drucken bestellen. wenn ich einem fotografen ein altes familienfoto zum scannen und retuschieren und datenlieferung bringe weil 100st im web bestellen will dann ist das so. der kann auch nicht seine leistung berechnen und die daten behalten... oder? wo sind wir denn? die agentur wusste dass es nur um druckdatenerstellung und -lieferung ging!! montag: anwalt. sonst kommt noch der installateur auf die idee er hat ein sehr schönes klo installiert aber ich darfs nicht benutzen...
bifu70
Ach Charlie, die Druckdateien sind doch auch auftragsgemäß erstellt worden, sonst gäbe es die neuen Speisekarten doch gar nicht! Geh zum Anwalt und frag den statt dich mit deiner Empörung hier im Kreis zu drehen.
bifu70
Charlie, alternativ google mal die Stichworte "Rechte an Druckdaten". Dann kannst du dir den Weg zum und das Geld für den Anwalt vielleicht sparen.
bh_roth
Ich zitiere: "......, ansonsten geh ich zum Anwalt." Zitat Ende.
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Droh mir nicht, Charlie!
WonderingStar
Du bist ein schwieriger Fall, Pockensuppe... Der Urheber kann mit seinem Werk machen, was er will. Wenn er es verkauft, kann es der Käufer mit allen - verabredeten -.Konsequenz nutzen. Er darf es sogar zerstören!.
Der sogenannte Rechteübergang besagt ja nicht, dass die Urheberschaft wechselt, du Döspaddel.
Du kannst ein Kind machen und später zur Adoption freigeben (Einverständnis der Mutter mal vorausgesetzt). Trotzdem bleibst du leiblicher Vater, obwohl die Adoptiveltern alle Rechte und Pflichten übernommen haben. Ist das jetzt mal klar?
Sockenpuppe
Jaja! Ich hab keinen Bock mehr! -Du hast trotzdem nicht Recht!
micle
Der Auftrag lautete, eine Speisekarte zu drucken, dies wurde von der Agentur offensichtlich geliefert. Im Nachhinein stellte der Auftraggeber fest, daß ein weiterer nachträglich erforderlicher Druck sehr teuer werden wird.
Nein, meiner Meinung nach, ist die Agentur in diesem Fall nicht zur kostenfreien Herausgabe der Dateien verpflichtet, da dies nicht vorher vereinbart wurde.
Genau so weinig, wie ein Architekt, der Pläne erstellt, ausgedruckt und geliefert hat, seine CAD Daten kostenfrei liefern muß, wenn nicht vorher vereinbart.
maxkraus
Hallo,
ich hoffe du nimmst das nächste mal eine seriöse Werbeagentur. Die Werbeagentur Fürth Kraus Media gibt auch ohne den Vertrag gerne die Druckdatei weiter. Natürlich sollte man nicht selbst versuchen "kreativ" zu sein... normalerweise überlässt man das immer den Profis der Werbeagentur....

LG
Max