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Gast

Wer kommt wegen der Beschwerde ständiger Lärmbelästigung auf?

Der Vermieter oder die Polizei?
Ich habe mehrmals unsere Hausverwaltung wegen der oben geannte Bewschwerde
angeschrieben.
Leider wurde mir mitgeteilt das es Aussge gegen Aussage steht und die Hausverwaltung trotz Störbuch,Fotoaufnahmen,Zeugen und diverser Briefe diese Punkte nicht nachvollziehen können.
Ich sollte doch ein privatrechtliches Verfahren Einleiten.
Wie ist die Rechtsalge?
Ich Wohne als Mieter seit 1995 in einem 5 Parteienhaus.
Frage Nummer 42513

Antworten (1)
kuhlt
@erftjunge
Rechtsalge bei 5 Parteien; Es ist klug die anderen 3 Parteien sich zur Unterstützung zu sichern.
Bewschwerde mit den anderen 3 Paretien gemeinsam vorbringen bei Polizei und Hausverwaltung