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Gast

Ich habe auf einer alten Hotelrechnung einen Fehler gefunden. Die Rechnung ist aber schon ein Jahr alt. Was kann ich da tun?

Frage Nummer 27069

Antworten (7)
TschiTschi
Die Rechnung verbrennen!
Linn New
Eie Rechnung sollte man immer vor dem Bezahlen kontrollieren. Wenn du bezahlt hast, hast du den Betrag akzeptiert. Es gibt zwar eine Kulanzzeit, in der du noch nachträglich Beschwerde einlegen kannst, aber nach einem Jahr ist die definitiv abgelaufen.
Ingenius
Fazit: Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.
berben23
Rechtlich betrachtet kannst Du nichts mehr tun, da hättest Du schon sehr viel früher handeln müssen, und zwar ziemlich genau nach dem Urlaub. Wenn Du dich aber an die Leitung wendest, wird dir vielleicht auf zukünftige Aufenthalte eine Vergünstigung gewährt, dem Ruf wegen.
Bastschrö
Rechtlich gibt es da nicht viele Optionen. Die Frist, um die Rechnung richtigzustellen ist schon lange abgelaufen. Eventuell könntest Du versuchen Dich an das Hotel zu wenden und den Fehler richtig zu stellen. Villeicht zeigen Sie sich ja kulant, um einen Kunden zu behalten.
DerCAM
Die gesetzliche Regelverjaehrungsfrist von 3 Jahren ist ja noch lange nicht abgelaufen. Wenn du den Fehler nachweisen kannst, hast du noch massig Zeit, um deine Ansprueche geltend zu machen.
DerCAM
Amos, das ist natuerlich richtig. Ich hatte das Datum der Fragestellung nicht beachtet und hielt die Frage fuer aktuell. Eine Forderung aus dem Jahr 2010 ist aber natuerlich schon seit fast einem Jahr verjaehrt (sofern keine Ereignisse eingetreten sind, die zu einer Hemmung oder zum Neubeginn der Verjaehrung gefuehrt haben). Sorry!.