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Hannesinlove

Wie ist Auslandseinkommen aus den USA in Deutschland zu versteuern? Ist es überhaupt zu versteuern?

Frage Nummer 26018

Antworten (8)
MaG666
Auslandseinkommen ist immer in dem Staat zu versteuern, indem du arbeitest (deswegen arbeiten ja soviele Deutsche gerne im Steuerparadies Luxemburg). Wenn du aber deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast, und du noch andere Einkommensarten hast (Vermietung, Kapitalerträge etc.) musst du das Auslandseinkommen als sogenannte Progessioneinkuft auf der Anlage N bei der Einkommensteuererklärung abgeben. Bei weiteren Fragen hilft der Steuerberater.
MaG666
Ich meinte "angeben", nicht "abgeben"...
Ingenius
Hättest du jemals in deinem Leben ein Steuerformular gesehen, würdest du diese Frage nicht stellen. Da wird nämlich eindeutig danach gefragt. OK?
hannitanni3
Wenn du in Deutschland wohnst, musst du dein Einkommen auch hier versteuern, egal wo das Geld herkommt. Gib es bei deiner Steuererklärung ganz normal als Einkommen an. Falls du auch in den USA wohnst, musst du natürlich nur einmal zahlen, kläre dann vorher ab, wo.
brandy29083
Meines Wissens nach wird Einkommen, das im Ausland erwirtschaftet wird, auch dort versteuert. Insbesondere die USA betreffend, rechnet der Unternehmer auch keine Mehrwertsteuer hinzu. Aber melden muss man es dem Finanzamt, damit der Gesamtumsatz eines Unternehmens richtig erfaßt werden kann.
MaG666
@hannitanni: Sorry, aber wenn man keine Ahnung vom Thema hat, sollte man einfach nicht antworten. Zumindest sollte man sich die bisherigen Antworten durchlesen und sich hinterfragen, warum man eine andere Meinung hat und dann erstmal bei Google recherchieren. Wie bereits erwähnt, werden Einkünfte immer in dem Land besteuert, indem sie verdient wurden. Da ist es vollkommen egal, in welchen Land man seinen Hauptwohnsitz hat. Ich hatte bereits oben das Beispiel Luxemburg als Steuerparadies für deutsche Arbeitnehmer erwähnt. Unter anderem arbeitet meine Schwester dort und sie bezahlt auch ihre Steuern dort.
MaG666
Ach ja, nur zum besseren Verständnis: Meine Schwester wohnt natürlich in Deutschland.
Cornelia Kuhn
Wenn der primäre Wohnsitz in Deutschland ist, dann ist das Einkommen zusammen mit allen übrigen Einkünften in Deutschland zu versteuern. Wenn dies nicht der Fall ist, dann fallen die Steuern an das jeweilige Gastland an. Das ist nach dem Weltsteuerrecht geregelt.