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Gast

Wie kann man eine Einstufung eines gar nicht so gebrechlichen Seniors in Pflegestufe 3 durch das Pflegeheim wieder rückgängig machen?

An wen ist der Antrag zu stellen, was muss man veranlassen?
Kann man Schadensersatz fordern, falls die Einstufung falsch war?
Frage Nummer 22615

Antworten (3)
Gast
wenn jemand eine pflegestufe beantragt, dann bekommt er einen bescheid darüber. den kann der antragsteller mittels widerspruch innerhalb von 4 wochen anfechten.
betrug ist hier sehrwohl denkbar. darum geht es in dieser gesellschaft tag für tag. besonders im gesundheitswesen.
wenn die 4-wochen-frist bereits abgelaufen ist, kannst du einen neuen antrag stellen. vielleicht urteilt der neue gutachter realistischer.
frago1508
wer hat d. antrag zur höherstufung gestellt?laut SGB XI §18 beurteilung d. pflegebedürft. kann grundsätzl. nur d. pflegebedürftiger als antragsteller auftreten.ist dies nicht mehr mögl.,so darf ein bevollm.bzw. d. betreuer einen antrag an d. pflegekasse stellen."nicht so gebrechlich" ist subjektiv:d. pflegebedürft. wird im auftrag d. pflegekassen durch d. mdk beurteilt.es werden neben d. pfleger. aufwand(zeit zur grundpflege,anleitung,teilübernahme, vollst. übernahme)auch ärztliche infos(diagnosen,z.B.über kognitive einschränk.)bewertet.ein "gar nicht so gebrechlicher senior" kann aufgrund kognitiver einschränk. sowie selbstversorgungsdefiziten(in versch. teilbereichen d. lebens)in einer höheren pflegestufe eingestuft werden.natürlich ist eine höherstufung immer mit höheren zuzahlungen verbunden.anhand der verteil. der pflegestufen in einem pflegeheim errechnet sich der stellenschlüssel.also:prüfen, wer d. antrag gestellt hat (ist das formal richtig), wann wurde d. antrag gestellt
Gast
tip: gutachten anfordern bei der pflegekasse und überprüfen.// schadenersatz ist unwahrscheinlich. dazu müßtest du nachweisen, dass der gutachter vorsätzlich eine falsche entscheidung getroffen hat. entweder mit einem schriftstück, in dem der gutachter zugibt, betrogen zu haben oder jemand der bezeugen kann, dass der gutachter den betrug mündlich irgendwo zugegeben hat. unwahrscheinlich.