['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Wie sieht es mit der Garantie und Gewährleistung aus, wenn ich gebrauchte Transporter kaufe? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Angelika Arnold

Wie sieht es mit der Garantie und Gewährleistung aus, wenn ich gebrauchte Transporter kaufe?

Frage Nummer 3320

Antworten (4)
noergel
Garantie gibt der Hersteller. Also unwahrscheinlich, dass bei gebrauchten Sachen noch Herstellergarantie zum Zuge kommt (aber möglich). Für die Gewährleistung ist der betreffende Händler zuständig. Grundsätzlich gibt es da keine Unterschiede zum Neukauf, allerdings kann der Händler seine Gewährleistung im Kaufvertrag einschränken - im schlimmsten Fall "gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"; bei auftretenden Mängeln müsste man dem Verkäufer schon arglistige Täuschung nachweisen können.
OleOleeeee
Wenn du gebrauchte Transporter von einem Fahrzeughändler kaufst, hast du dieselben Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung wie gewöhnlich. Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, wenn man gebrauchte Fahrzeuge kauft, hat man zwei Jahre Gewährleistung oder so ähnlich. Nur wenn du von privat kaufst, hast du keine Garantie.
BennyITH
Ich würde gebrauchte Transporter nur bei einem Händler kaufen. Dann kannst du dich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, sollte nach dem Kauf irgendetwas sein. Außerdem kannst du davon ausgehen, dass das Fahrzeug geprüft ist, wenn du es gebraucht beim Händler kaufst. Ich glaube, teilweise hat man sogar für eine bestimmte Zeit eine Garantie.
wagner-laessig
Garantie oder Produkthaftung.
Nicht verwechseln!
Nach den Europäischen Produkthaftungsgesetzen hat ein Hersteller bei Neuwaren 24 Monate Produkthaftung zu gewähren. Er hat also Sorge zu tragen, dass das Produkt fehlerfrei an den Kunden übergeben worden ist und auch nicht aufgrund von Produktfehlern ein Schaden an dem Produkt innerhalb von 24 Monaten auftritt. In den ersten 6 Monaten muss der Kunde nicht nachweisen, dass der Fehler bereits zu Beginn vorhanden war. Ab dem 7. Monat dreht sich die Beweislast um, und der Kunde muss in der Regel nachweisen, dass der Fehler zwar bereits zu Beginn vorhanden war, aber erst nun erkennbar war.
Bei gebrauchten Produkten verkürzt sich die Produkthaftung auf 12 Monate. Nur Privatleute können sich in begrenztem Umfang von dieser Produkthaftung ausgrenzen.
Eine Garantie ist eine freiwillige Aussage des Herstellers und hat mit der Produkthaftung nichts zu tun. Zeitliche Begrenzungen können hier frei gewählt werden.